„Bürger fürs Bürgerhaus“ reicht die Hand

Sulzbach (mas) – Nachdem der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Matthias Brandt, und die Fraktionen der CDU, Grünen und FDP einzeln auf den offenen Brief der Bürgerinitiative (BI) „Bürger fürs Bürgerhaus“ (siehe KW 11, S. 7) reagierten, antwortet die BI nun ausführlich auf die Stellungnahme der Grünen (siehe KW 12, S. 10).

In ihr sieht die BI nicht nur eine Antwort auf den von ihr verfassten Brief, sondern eine „Art Generalabrechnung“. Mit dieser sollen die Grünen den Protest der BI „bewusst in den Dreck“ gezogen und den Zweck verfolgt haben, der BI zu schaden und die Bürger falsch zu informieren, so die Initiative. Besonders Aussagen, wie dass die BI „absichtlich nicht die ganze Wahrheit gesagt“ hätte oder indirekte Vorwürfe, wie dass die BI „Wähler bewusst getäuscht hat“, seien „verletzend für alle[,] die sich bis heute für den Erhalt ihres Bürgerhauses eingesetzt haben“.Aus der Sicht der Initiative handelt es sich dabei um „Polemik“, auf die es nicht zu reagieren lohne.

Trotz dieser Aussage reagiert die BI auf einige Punkte aus der Stellungnahme der Grünen:

Zunächst weist die Initiative auf den genauen Wortlaut des Bürgerentscheids hin. In diesem heißt es, „dass der Beschluss der Gemeindevertretung […] aufgehoben wird und stattdessen das dortige Bürgerhaus baulich saniert wird?“ (Einsehbar im Internet unter https://www.sulzbach-taunus.de/kundenservice-rathaus/gemeindespitze-und-...) Mit dem Abschnitt „Bürgerhaus baulich saniert“ verneint die BI die Behauptung der Grünen, dass die Initiative „im Vorfeld nur von kleinen Reparaturen gesprochen“ hätte. Es ist jedoch unklar, inwiefern aber diese Passage den Vorwurf entkräftet, der sich auf eine Aussage bezieht, die die BI vor dem Bürgerentscheid getroffen haben soll.

Außerdem dementiert die BI, dass sie von einer „Kostenschätzung der Verwaltung zu den Sanierungsmaßnahmen des Bürgerhauses“ wusste und dass sie selbst Kosten einer Sanierung ermittelt oder dargestellt hätte. Sie verweist lediglich auf die öffentliche Präsentation der Ergebnisse des parlamentarischen Arbeitskreises, bei der die Kosten einer Sanierung auf etwa fünf Millionen Euro geschätzt werden. (Einsehbar im Internet unter https://cms.sulzbach-taunus.de/media/230606-Praesentation-Buergerinfover...)

Zudem widerspricht die BI folgender Aussage der Grünen: „Dieses strukturelle Defizit wird auch nach den geforderten Sanierungsinvestitionen wegen des unveränderten Nutzungskonzepts weiter erhalten“. Durch die Sanierung könnten nämlich laut der BI wieder Mieteinnahmen aus den Wohnungen im Dachgeschoss eingenommen werden, zudem gäbe es durch eine energetische Sanierung weniger Betriebskosten. Im selben Schreiben lehnt die BI jedoch die Wohnnutzung des Bürgerhauses ab, indem sie auf die Definition eines Bürgerhauses verweist. Diese beinhaltet, dass das Bürgerhaus ein öffentliches Gebäude im Besitz der Gemeinde/Stadt oder Kommune ist, „in dem sich Räume für Veranstaltungen o. Ä., soziale Einrichtungen, Freizeiträume u. Ä. befinden“. Eine „Wohnnutzung“ ist demnach laut der Definition des Dudens ausgeschlossen. Es ist aber anzumerken, dass aus diesem Blickwinkel der Begriff „soziale Einrichtungen“ auch zum Wohnen genutzte Räume einschließt – aber nur, solange dabei ein sozialer Nutzen verfolgt wird. In welchem Ausmaß diese vorhanden sein dürfen, ist nicht geregelt. Inwiefern aber Duden-Definitionen als Grundlage dienen können, müsste von Juristen geprüft werden.

Zudem soll die BI nie – wie von den Grünen behauptet – ein Sanierungskonzept vorgelegt, sondern lediglich einen „allgemeinen Sanierungsvorschlag“ erarbeitet haben. Dieser orientiere sich an den Mängeln, die der parlamentarische Arbeitskreis feststellte. Der Vorschlag enthalte keine Erwähnung von baulichen Erweiterungen oder einer Forderung zur Umsetzung aller Ideen. Nur die Mängel, die der BI zu diesem Zeitpunkt bekannt waren, sollen aufgelistet worden sein – „Wie viel davon behoben werden kann oder muss, kann nur durch eine genaue Bestandsaufnahme und eine Sanierungsplanung eines Fachbüros erarbeitet werden“, so die BI.

Die Initiative rekapituliert dazu das Zusammentreffen vom 18. Februar. An diesem Tag gäbe es keine detaillierte Diskussion über die einzelnen Vorschläge. Brandt habe als Leiter der Veranstaltung vorgeschlagen, drei Konzepte mit der dazugehörigen Kosteneinschätzung von einem Fachbüro entwickeln zu lassen. Zu dieser Idee gäbe es keine Abstimmung o. Ä. Damit widerspricht die BI der Aussage der Grünen, die sagte, dass die Initiative dem Vorschlag zugestimmt haben soll. Zudem behauptet die BI, dass Brandt der Veröffentlichung der Ergebnisse an diesem Abend zustimmte.

Dazu wirft die BI den Grünen vor, an keinem neuen Nutzungskonzept zu arbeiten, sondern lediglich zu versuchen, „die Wohnungen nicht mehr in einem Neubau, sondern im Bestandsgebäude unterzubringen“. Die Initiative hält fest, dass ihr Fokus auf „der Erhaltung des Bürgerhauses mit seiner jetzigen Nutzung“ liegt. Sie merkt an, dass „[d]er große Saal, die Gaststätte und die Kollegräume […] ein ganz wichtiger Teil im Kulturleben und der Freizeitgestaltung der Bürger [sind]“.

Wie geht es weiter?

In einigen Punkten steht die Aussage der Initiative gegen die Aussage der Grünen. In anderen Punkten, wie etwa der verpflichtenden Sanierung, kann die BI wiederum beweisen, dass sie im Recht ist. Die Initiative befürchtet, dass es im weiteren Verlauf zu keiner Einigung kommen wird und spricht davon, dass bei einer Beibehaltung der Auffassung der Politik die Bürger, die zur Wahl gegangen sind, „sozusagen ‚über den Tisch gezogen wurden‘“. Dann könnte es laut der BI sogar dazu kommen, dass über die Zukunft des Bürgerhauses gerichtlich entschieden werden müsste. In ihrem Schreiben betont die BI, dass am Ende die Frage im Raum steht, was die Bürger beim Bürgerentscheid entschieden haben. Dass die Veröffentlichungen der Initiative „eine derart harsche Reaktion hervorgerufen haben“, bedauere die BI. Nun sei es laut ihr jedoch wichtig, dass die Kommunikation nicht gekappt wird, sondern alle an der Sanierung Beteiligten in Kontakt bleiben: „Wir sind dazu bereit.“



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