Bürgerhaus: Landrat zeigt die Gelbe Karte

Sulzbach (MS). Das ist eine herbe Schlappe für Bürgermeister Elmar Bociek (CDU) und die bisherige Mehrheit in der Gemeindevertretung: Landrat Michael Cyriax (CDU) hat die Auffassung der Bürgerinitiative (BI) „Bürger fürs Bürgerhaus“ bestätigt, nach der jegliches Weiterverfolgen der jüngsten Machbarkeitsstudien rechtswidrig sind.

Wie berichtet hatte der Gemeindevorstand im vergangenen Herbst mehrere Varianten für die Zukunft des Bürgerhauses am Platz an der Linde vorgelegt. Eine davon befasste sich tatsächlich mit einer Sanierung im Sinne des Bürgerentscheids von Anfang 2024. Eine andere Variante sah aber einen Wegfall des heutigen Saals im Obergeschoss des Gebäudes vor. In einer Bürgerversammlung wollte der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Matthias Brandt, die Varianten den Sulzbacherinnen und Sulzbachern vorstellen. Dagegen wehrte sich die BI, weil sie alle Planungen ohne den Saal für rechtswidrig hält, da sie dem Bürgerentscheid widersprechen. Mit einer Beschwerde beim Regierungspräsidium wollte die BI erreichen, dass die Planungen der Gemeinde ohne den Saal von den Aufsichtsbehörden gestoppt werden.

Mit Schreiben vom 19. März hat Landrat Michael Cyriax das nun getan. Zwar sieht er wegen des Verhaltens von Elmar Bociek gegen den Geist des Bürgerentscheids keinen Grund, aufsichtsrechtlich einzuschreiten. Doch der Landrat stellt klipp und klar fest, dass alle Planungen ohne den Saal rechtswidrig sind und die Gemeindevertreter darüber auch nicht länger diskutieren dürfen. „In der Begründung (des Bürgerentscheids) heißt es unmissverständlich `Die Nutzung des großen Saals und der Vereinsräume im alten Bürgerhaus ist daher zu erhalten´“, schreibt Michael Cyriax. Jeder Bürger, der mit „Ja“ gestimmt habe, sei davon ausgegangen, dass der Saal mit seinen 240 Sitzplätzen und die Vereinsräume dann saniert werden. Auch die Begründung sei bei einem Bürgerentscheid bindend.

Machbarkeitsstudie gestoppt

Das hatten Elmar Bociek und Matthias Brandt lange bestritten und immer wieder erklärt, nur die eigentliche Beschlussfrage sei entscheidend – also dass das Bürgerhaus nicht abgerissen, sondern saniert wird. Der Saal könne dagegen durchaus entfallen. Eine Fehleinschätzung, wie sich jetzt gezeigt hat. In einer Pressemitteilung hat der Bürgermeister bereits beigedreht: „Aufgrund dieser bindenden Aussage verinnerlicht die Gemeinde die sich daraus ergebende Konsequenz und sieht vom weiteren Betreiben einer Machbarkeitsstudie ab.“

In ihrer Beschwerde hatte die Bürgerinitiative auch kritisiert, dass der Gemeindevorstand auch fast zwei Jahre nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid noch nichts Konkretes unternommen hätte, um den Beschluss der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen. Hierzu erläutert Landrat Michael Cyriax, dass auch eine „völlige Untätigkeit“ des Gemeindevorstands rechtswidrig sei. Von diesem Vorwurf spricht er den Bürgermeister aber frei: „Eine solche (Untätigkeit) ist jedoch vorliegend nicht zu besorgen, da der Gemeindevorstand offensichtlich Maßnahmen ergriffen hat, um den Bürgerentscheid umzusetzen.“ Außerdem seien die ursprünglichen Abrisspläne nach dem Bürgerentscheid tatsächlich zurückgenommen worden.

Der Sprecher der BI, Hans Weihrauch, sieht die Position der Bürgerinitiative durch den Brief des Landrats klar bestätigt. Die jüngste Pressemitteilung der Gemeinde zur Gelben Karte aus Hofheim bezeichnet er als „geschönt“. Für Hans Weihrauch ist klar: „Nach dem Bürgerentscheid muss das Bürgerhaus mit Saal im ersten Stock, Gaststätte und Biergarten erhalten werden.“

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