Gefährdung des Wildtierbestands durch zügellosen Freilauf

Sulzbach (bs) – Ungeachtet der Tatsache, dass aktuell keine generelle Leinenpflicht für Hunde in der Feld- und Waldgemarkung besteht, appelliert die Gemeinde Sulzbach (Taunus) mit Nachdruck an die Hundehalterinnen und Hundehalter, bei Spaziergängen Rücksicht auf Menschen, Tiere und Umwelt zu nehmen. In jedem Fall müssen Hunde – für den Fall, dass Sie nicht angeleint sind – immer in Sichtweite und jederzeit abrufbar sein.

Brut- und Setzzeit

Vor dem Hintergrund der einsetzenden sensiblen Setz- und Brutzeit, in der Wildtiere ihren Nachwuchs gebären und entsprechende Ruhe benötigen, wird eindringlich darum gebeten, in Begleitung von Vierbeinern auf den öffentlichen Wegen zu bleiben und den Hunden allenfalls einen umgebungsverträglichen Freiraum zu gewähren. Es liegen bereits einzelne Berichte von Bürgerinnen und Bürgern vor, welche bezeugen, dass Wildtiere die wilde Flucht vor Hunden, die ihren Jagdtrieb auf Feldern oder am Waldrand gänzlich ungehemmt auslebten, ergreifen mussten. Zudem haben sich durch eigenmächtige und unzulässige Vorstöße von Mensch und tierischen Gefärten in unmittelbarer Nähe von Rückzugsgebieten an mehreren Stellen bereits Trampelpfade ausgebildet.

Hunde ängstigen auch Kinder

Bürgermeister Elmar Bociek wendet sich abschließend mit der freundlichen, aber nachdrücklichen Bitte an die Hundehalterinnen und Hundehalter, „angezeigte Freilaufkompromisse einzugehen, um die Lebensvoraussetzungen der heimischen Wildtiere nicht empfindlich zu beschneiden“.

Bociek führt aus, dass außerdem das subjektive Sicherheitsempfinden zahlreicher Kinder und Erwachsener gestärkt werde, die ungezügelt herumtollenden Hunden mit einer gewissen inneren Distanz oder gar Besorgnis begegnen.

„Darüber hinaus lässt sich das Problem unliebsamer tierischer Hinterlassenschaften in der Natur durch ein Mehr an Leineneinsatz eindämmen“, ergänzt der Bürgermeister abschließend.



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