Nachrücken von Mandatsträgern der Gemeindevertretung

Sulzbach (sz) – In der Zusammensetzung der am 14. März 2021 gewählten Gemeindevertretung sind folgende Änderungen eingetreten: Der nach dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) bei der Gemeindewahl am 14. März 2021 in die Gemeindevertretung gewählte Bewerber Herr Dr. Odo Klais aus 61476 Kronberg im Taunus hat nach § 33 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt. Dr. Klais ist mit Ablauf des 31.12.2021 aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.

Entsprechend der im Wahlvorschlag bestehenden Reihenfolge tritt die noch nicht berufene Bewerberin Frau Kira Wiewrodt aus 65843 Sulzbach (Taunus) an seine Stelle.

Die nach dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) bei der Gemeindewahl am 14. März 2021 in die Gemeindevertretung gewählte Bewerberin Frau Corinna Hofmann aus 65843 Sulzbach (Taunus) hat nach § 33 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) ihr Mandat als Gemeindevertreterin niedergelegt. Frau Hofmann ist mit Ablauf des 31.12.2021 aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.

Entsprechend der im Wahlvorschlag bestehenden Reihenfolge tritt der noch nicht berufene Bewerber Herr Jürgen Schaar aus 65843 Sulzbach (Taunus) an ihre Stelle.

Die nach dem Wahlvorschlag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) bei der Gemeindewahl am 14. März 2021 in die Gemeindevertretung gewählte Bewerberin Frau

Laura Semprecht aus 60489 Frankfurt am Main hat nach § 33 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) ihr Mandat als Gemeindevertreterin niedergelegt. Frau Semprecht ist mit Ablauf des 14.01.2022 aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.

Entsprechend der im Wahlvorschlag bestehenden Reihenfolge tritt die noch nicht berufene Bewerberin Frau Lisa Bosotti aus 65843 Sulzbach (Taunus)an ihre Stelle.

Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 58 Abs. 2 Hessische Kommunalwahlordnung.

Es wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass nach § 25 KWG Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen gegen diese Feststellung Einspruch erheben können. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin in der Gemeinde Sulzbach einzureichen.



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