Sulzbach (red) – Ein Projekt, welches nun zunächst mal auf Eis liegt, ist die Sanierung des Bürgerhauses. Hier hat die Bürgerinitiative „Bürger fürs Bürgerhaus“ mit ihrer über das Regierungspräsidium Darmstadt eingereichten Aufsichtsbeschwerde den Stopp der weiteren Schritte bewirkt. Die zunächst erforderliche rechtliche Prüfung, sowohl in Sulzbach als auch durch die übergeordneten Behörden, hat dazu geführt, dass die für Donnerstag, 22. Januar, eingeladene Bürgerversammlung abgesagt wurde.
Was war passiert, um was geht es
Der Vorwurf der rechtswidrigen Missachtung des Bürgerentscheids gegen den Bürgermeister, den Vorsitzenden der Gemeindevertretung und die Gemeinde insgesamt basiert insbesondere auf Untätigkeit und der Abweichung vom Sanierungsbeschluss des Bürgerentscheids vom 18. Februar 2024.
Tatsache ist, dass gerade Bürgermeister Elmar Bociek und Matthias Brandt als Vorsitzender der Gemeindevertretung unmittelbar nach dem Bürgerentscheid in Acht-Augen-Gesprächen mit der BI „Bürger fürs Bürgerhaus“ wesentlich dazu beigetragen haben, nach den damals entstandenen tiefen Gräben wieder zu einem respektvollen Dialog zurückzufinden. Auf dieser Grundlage hat es anschließend im November 2024 und Februar 2025 gemeinsame Treffen von Politik und Bürgerinitiative gegeben. Danach wurden Planungen für Varianten beauftragt – im Einvernehmen mit der Bürgerinitiative –, die das Architekturbüro in öffentlicher Sitzung am 17. November 2025 im PBA vorgestellt hat. Anschließend war im Rahmen einer Bürgerversammlung am 22. Januar 2026 eine erneute Vorstellung und die Diskussion mit der Bürgerschaft vorgesehen.
Das heißt, in den knapp zwei Jahren seit dem Bürgerentscheid ist vieles passiert und der Vorwurf der Untätigkeit ist absolut unbegründet.
Noch spannender und gravierender ist die Thematik, es dürfe nur eine Sanierung des Bürgerhauses in der bisherigen Nutzungsform stattfinden. Die CDU-Fraktion bekräftigt erneut, dass der Bürgerentscheid beachtet wird: Das Bürgerhaus wird nicht abgerissen, es wird keine Tiefgarage gebaut, der Biergarten und die Parkplatzfläche hinterm Bürgerhaus bleiben erhalten. Aber wir haben als gewählte Gemeindevertreter auch die Aufgabe, mit unseren gemeindlichen Objekten bedarfsorientiert und wirtschaftlich umzugehen. Wir reden aktuell über grob geschätzt Sanierungskosten von 5,5 bis 6,5 Mio. Euro zum Erhalt der heutigen Substanz sowie entsprechende Folgekosten der Investition. Ein Blick in die aktuelle Sulzbacher Finanzplanung und insbesondere ein Blick auf umliegende Kommunen zeigt, dass zukünftig manch Wünschenswertes nicht mehr finanzierbar ist.
Sulzbach verfügt mit dem Bürgerzentrum Frankfurter Hof über eine hervorragende Infrastruktur für seine Vereine und Bürger, unter anderem mit einem Schultheissensaal, der eine vergleichbare Größe zum Bürgerhaussaal im 1. OG besitzt. Somit sollte es nicht nur erlaubt, sondern Verpflichtung sein, über Alternativen nachzudenken. So könnte beispielsweise ein kleinerer Mehrzweckraum an anderer Stelle die Möglichkeit eröffnen, das 1. OG im Bürgerhaus wirtschaftlicher zu nutzen. Grundsätzlich gibt es seitens der CDU-Fraktion keine finale Festlegung, wir befinden uns noch in der Prüfungsphase von Varianten.
Übrigens war es gerade die Bürgerinitiative, die mit ihrem im November 2024 der Politik vorgestellten Konzept umfangreiche Umbauten des Bürgerhauses inklusive eines Anbaus von ca. 100qm vorschlug. Heute stellt sich die Bürgerinitiative auf den Standpunkt, eine Sanierung dürfe keine Umgestaltung und keine Umnutzung beinhalten. Somit dürfe auch auf der ursprünglich geplanten Bürgerversammlung keine Variante vorgestellt werden.
Wir schauen mit Spannung auf die weitere rechtliche Klärung. Dem Umgang miteinander haben weder die Attacken der Bürgerinitiative ab Februar 2025 noch die Aufsichtsbeschwerde Ende 2025 gut getan. In einer Demokratie sollte die Kompromissfähigkeit oberste Leitlinie für den Umgang miteinander sein.