Wasserzähler-Selbstablesung für die Jahresverbrauchsermittlung

Sulzbach (bs) – Sofern noch nicht erfolgt, werden in Kürze Schreiben mit Informationen und Erläuterungen zur Übermittlung der Zählerstände an alle Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. beauftragte Gebäudeverwaltungen zugestellt, so die Information der Gemeinde Sulzbach. Bis zum 17. Dezember 2021 können die Zählerstände bequem online oder per abtrennbarer Ablesekarte übermittelt werden. Der übermittelte Zählerstand wird auf den 31.12.2021 hochgerechnet.

Zählerstände per Telefon, Telefax oder E-Mail (auch wenn die Ablesekarten eingescannt als Anlage beigefügt sind) können nicht entgegengenommen werden. Von der persönlichen Abgabe der Ablesekarte(n) im Rathaus ist aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie abzusehen. Wenn möglich, sollte die Übermittlung der Zählerstände online erfolgen. Liegen die Angaben der Zählerstände bis zum 17.12.2021 per Ablesekarte oder online nicht vor, wird der Verbrauch anhand des Vorjahreswertes geschätzt. Nachträglich gemeldete oder verspätet übermittelte Zählerstände können nicht berücksichtigt werden.

Von der Selbstablesung sind die Wasserzähler ausgenommen, die in Schächten untergebracht sind. Hier erfolgt die Ablesung durch die Bediensteten der Gemeinde Sulzbach (Taunus).



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