Entwurf des geänderten B-Plans „Opel-Zoo“ wird öffentlich ausgelegt

Kronberg (kb) – Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23. Juli den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 123/1 „Opel-Zoo, 1. Änderung“, Teile der Fluren 24, 25 und 26, Gemarkung Kronberg, einschließlich der zugehörigen Begründung mit Eingriffsregelung und Umweltbericht inklusive Anlagen gebilligt und beschlossen, auf der Grundlage dieses Planentwurfs die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Die Öffentlichkeit kann sich ab sofort beim Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, im Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt während der üblichen Dienststunden montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Entwurf der Begründung und des Umweltberichts, alle Anlagen des Bebauungsplanentwurfs sowie wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen gemäß BauGB in der Zeit von Donnerstag, 3. September bis Montag, 5. Oktober einschließlich in der Stadtverwaltung (Rathaus) Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, im Flur des 1. Obergeschosses, Fachbereich Stadtentwicklung & Umwelt, während der genannten Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerhalb der Öffnungszeiten muss für Einlass zum Rathaus geklingelt werden.

Außerdem können die genannten Unterlagen zusätzlich im Internet unter www.kronberg.de, Bürger, Rathaus online, Bebauungspläne, 0, „Opel-Zoo, 1. Änderung“, eingesehen werden.

Geltungsbereich und weitere Informationen

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 123/1 „Opel-Zoo 1. Änderung“ umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Kronberg: Flur 24, Flurstücke 1/71, 183,294, 80, 81, 187/3, 187/2, 187/1, 82, 177, 178, 179, 188, 189/1, 190/1, 190/2, 19211, 19212, 193/1, 193/2, 194, 195/1, 195/8, 195/9, 197/1, 295/2, 308/191 , 385/192, 295/1, 296; Flur 25, Flurstücke 121/1, 12213, 123/3, 124/2, 128/1, 137/1, 139/1, 140/1, 141/1, 142/1, 153/3, 156/2, 156/4, 171/6, 171/7, 171/8, 171/9, 171/10, 171/11,184/73, 184/74; Flur 26, Flurstücke 55/1, 56/1, 60/1, 65, 66/3, 67/1, 67/2, 67/3, 67/4, 7312, 7412, 7713, 89/3, 89/5, 89/6, 89/7, 89/8, 99/1, 117/31, 117/32, 118/3, 119/1, 120, 133, 134, 135, 136, 137, 138 und 139.

Eine Umweltprüfung gemäß BauGB wird durchgeführt. Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung und Eingriffsregelung einschließlich des gegliederten Umweltberichts mit Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter

• Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen

und die biologische Vielfalt,

• Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

• Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie

• die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern,

sind folgende weitere Unterlagen verfügbar, die umweltrelevante Informationen enthalten: Bestandsplan Arten und Biotope, Grünordnungsplan zum Bebauungsplan, Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren, Protokoll des Scoping-Termins vom 23. September 2013 zur Festlegung des Untersuchungsumfangs der Umweltprüfung mit den Trägern öffentlicher Belange; Stellungnahme Hochtaunuskreis, Fachbereich Ländlicher Raum: Hinweis zur Interessenslage landwirtschaftlicher und verkehrlicher Nutzung der örtlichen Grünlandbereiche sowie Beachtung der forstlichen Belange beim Bau des planfestgestellten Dämpfungsbeckens und Wegeausbauten im oberen Rentbachtal; Stellungnahme Hochtaunuskreis, Fachbereich Wasser- und Bodenschutz: Hinweis zum sparsamen und schonenden Umgang mit der Ressource Boden sowie Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange über die Erstellung eines separaten Fachgutachtens; Stellungnahme Hochtaunuskreis –Fachbereich Umwelt, Naturschutz und Bauleitplanung: Hinweis zur Beachtung der Anforderungen des besonderen Artenschutzrechts, der Eingriffsminimierung und bestehender Tierhaltungsrichtlinien.

Ferner Stellungnahmen der Öffentlichkeit: Ergebnisbericht der online, postalisch und auf Veranstaltungen eingegangenen Anregungen zum frühzeitigen Bürgerbeteiligungsverfahren www.opelzoo-mitreden.de zu den Themen „Vorgeschichte & Ziele“, „Landschaft & Natur“, „Wege & Zugänge“,

„Verkehr & Parken“, „Kultur & Tourismus“ der eOpinio GmbH vom Juni 2014.

Weitere umweltrelevante Informationen sind ein tierökologisches Fachgutachten mit integriertem a‚rtenschutzrechtlichen Fachbeitrag zur Prüfung der Betroffenheit von Arten gemäß Paragraf 44 BNatSchG (Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Amphibien & Reptilien,

Tagfalter, Heuschrecken, Libellen) der Planungsgruppe Natur und Umwelt (PGNU) vom August 2014; Nachweis der Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange zur 1. Bebauungsplanänderung „Opel-Zoo“ unter anderem mit Systemdarstellung der Oberflächenentwässerung des Zoos sowie Gewässergüteproben des Rentbachs der Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH vom August 2014.; Genehmigungsplanung zum Bau eines Dämpfungsbeckens im oberen

Rentbachtal der Dahlem Beratende Ingenieure GmbH mit Dr. HUG GeoConsult GmbH und Büro LPLAN im Auftrag des Abwasserverbandes Kronberg vom Dezember 2010.

Alle Dokumentationen der Online-Plattform auf www.opelzoomitreden.de zu den oben genannten Themen der PGNU und eOpinio GmbH vom November 2013.

Kriterien für Stellungnahmen

Während der genannten Auslegungsfrist hat jeder die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen schriftlich an den Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus oder während der Öffnungszeiten zu Protokoll beim Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, Zimmer 15 (Fachbereich Stadtentwicklung & Umwelt).

Gemäß Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.



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