KfB: Immobiliengeschäfte ab 50.000 Euro gehören ins Stadtparlament

Kronberg. – „Grundsätzlich sieht es der Gesetzgeber als primäre Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung, über die Immobiliengeschäfte einer Kommune zu beschließen“, betont die KfB in einer Pressemittelung. Die Übertragung an den Magistrat sei vor dem Hintergrund der Vereinfachung der Abwicklung der laufenden Geschäfte möglich und diese Übertragung ist in der Hauptsatzung der Stadt Kronberg im Taunus geregelt, erklärt die KfB. Hiernach könne der Magistrat Grundstücksgeschäfte bis zu einem Wert von 250.000 Euro ohne Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vornehmen.

„Während also die Regelung der Übertragung von Befugnissen durchaus üblich ist, ist es die Höhe der Obergrenze bei weitem nicht“, stellt die KfB fest. „Fast alle Gemeinden ziehen den Schlussstrich deutlich unterhalb einer Grenze von 50.000 Euro. Immobiliengeschäfte, die diese Grenze überschreiten, gehören nach Ansicht der Nachbarkommunen nicht zum laufenden Geschäft der Kommune.“ So sieht es auch die KfB und hat deshalb einen Antrag auf Änderung der Hauptsatzung gestellt. „Auch für Kronberg soll in Zukunft gelten, was anderen Gemeinden Recht ist. Der Magistrat soll zukünftig eigenverantwortlich nur Immobiliengeschäfte bis zu einem Grenzwert von 50.000 Euro abschließen“, fordert die KfB-Fraktionsvorsitzende Dr. Margaret Esen-Baur und ihre Stellvertreterin Gabriele Hildmann. Darüber hinaus solle wieder die Stadtverordnetenversammlung zuständig sein. Im Zuge der Bereinigung des Immobilienbestandes sollen vor allem Immobilien verkauft werden, bei denen ein Investitionsstau bestehe. Diese Immobilien könnten durchaus unter die jetzige „Bagatellgrenze“ von 250.000 Euro fallen. „Dem steht entgegen, dass übergeordnete strategische Überlegungen, wie beispielsweise die Neuordnung der Unterbringung der Verwaltung, der Bildung eines Kulturzentrums oder der Notwendigkeit, verstärkt Flüchtlinge unterzubringen, in die Entscheidung einfließen müssen. Bewertungen, die der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten sind“, so die KfB die auffordert, „deshalb soll diese zukünftig auch wieder über Immobiliengeschäfte mit einem Volumen von über 50.000 Euro beraten und beschließen.“ (mw)



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