Magistrat erstattet Fahrtkosten für behinderte Bürger

Kronberg (kb) – Der Magistrat der Stadt Kronberg fördert die Teilnahme behinderter Menschen am öffentlichen Leben durch die Erstattung von Fahrtkosten. Bei Vorlage der entsprechenden Belege (Fahrscheine, Quittungen) und des Behindertenausweises mit den Merkzeichen „aG“ oder „B“ werden Fahrtkosten in Höhe von bis zu 50 Euro pro Quartal erstattet. Für Bürgerinnen und Bürger, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, ist eine Fahrtkostenerstattung von bis zu 100 Euro pro Quartal vorgesehen.

Diese Förderung tritt an die Stelle des bis zum Jahresende 2013 vorhandenen Fahrdienstes mit dem städtischen Behindertentaxi, der bisher dankenswerterweise von der Ökumenischen Diakoniestation unter Federführung der evangelischen Kirchengemeinde St. Johann Kronberg organisiert wurde.

Für weitergehende Fragen zur Fahrtkostenerstattung für Behinderte steht das Fachreferat Soziales, Jugend und Senioren der Stadtverwaltung Kronberg während der Sprechzeiten (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 12 Uhr) und telefonisch mit der Durchwahl 06173-703-1311 zur Verfügung.



X