Stadt veräußert zwei Immobilien im offenen Bieterverfahren

Kronberg (mw) – Bei der Vorlage des Quartalsberichtes im Haupt- und Finanzausschuss wurde deutlich, dass die angespannte Haushaltssituation der Stadt Kronberg sich langsam entspannt. Zumindest liegen die Einnahmen an Einkommensteuer, Gewerbe- und Umsatzsteuer deutlich höher als angenommen. So konnten im ersten Quartal 2014 allein bei der Einkommenssteuer insgesamt 3,9 Millionen Euro eingenommen werden, 255.700 Euro mehr als erwartet. Auch das Ergebnis aus der Gewerbesteuer liegt mit knapp 344.000 Euro um 9.280 Euro über dem letztjährigen Ergebnis. Mit dem Blick auf das ganze Jahr sehen Bürgermeister Klaus Temmen und Andreas Feldmann, zuständig für die Verwaltungssteuerung, den positiven Trend fortgesetzt. „Idealerweise sollte das Defizit 2015 nur noch im sechsstelligen Bereich liegen und wir müssten 2016 tatsächlich einen ausgeglichenen Haushalt haben“, so Feldmann. Laut Beschlussfassung der Kommunalpolitiker wird es für 2015/16 keinen Doppelhaushalt geben, sondern einen Fortschreibungshaushalt, informierte er die HFA-Mitglieder weiter. Um den Haushalt 2015 besser vorbereiten zu können, haben Temmen und Feldmann den Ausschussmitgliedern erstmals einen Fragenkatalog übergeben, der die Politik herausfordert, sich bereits in den nächsten Wochen zu möglichen haushaltsrelevanten Themen, möglicherweise auch mit Kostengröße, zu positionieren. Bis zum 25. August sollen alle Politiker ihre Wünsche und Vorschläge einbringen. „Es ist ein Experiment“, so Feldmann. Es gehe darum, möglichst früh Informationen aus der Politik zu bekommen, um diese gegebenenfalls schon vor den Haushaltsberatungen (15./16. September) in den zu erarbeitenden Haushaltsentwurf 2015 einfließen zu lassen.

Mehrheitlich entschieden wurde im HFA weiter, den seitens der Stadt bereits begonnenen Verkauf von städtischen Immobilien – der Immobilien, von denen sich die Stadt auch nach Investitionen keine Rentabilität verspricht – in einem offenen Bieterverfahren zu veräußern. Den Beschluss dazu habe der Magistrat bereits am 16. Mai verfasst, erinnerte Klaus Temmen im Ausschuss. Die KfB hatte zusätzlich jedoch in einem ausführlichen Antrag detailliert festgelegt, wie die Stadt bei dem Bieterverfahren vorzugehen hat. Nach einigen Änderungen seitens der Koalition aus CDU und SPD wurde diesem Antrag im HFA schließlich einheitlich entsprochen. Er sieht unter anderem eben das offene Bieterverfahren vor, lässt aber Ausnahmen beim Verkauf von Immobilien an Wohnungsbaugenossenschaften zu. Außerdem sind Mieter zum Zeitpunkt des geplanten Verkaufs über die Absicht der Stadt schriftlich zu informieren, so empfiehlt der Antrag. Weiter soll die städtische Immobilie zeitgleich in der Presse, im Internet und auf der Stadtseite der städtischen Internetseite angeboten werden. Bei gleichem Höchstgebot soll der Mieter bevorzugt berücksichtigt werden.

Eine Immobilie wurde bereits verkauft, ohne zuvor als Einzelbeschluss durch die Stadtverordneten abgesegnet zu werden, das die Immobilie unter der 250.000 Euro-Grenze lag. Erst Liegenschaften, die im Wert darüber liegen, müssen den Weg über die Stadtverordentenversammlung gehen. Auf der Liste der Einzelobjekte, darunter größere Mehrfamilienhäuser genauso wie Wohnhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten, stehen nun zwei Objekte, die in Kürze auch beworben werden, denn der Schluss für das öffentliche Bieterverfahren ist bereits auf den 20. August terminiert: Es sind das so genannte „Schwarzwaldhaus“ gegenüber dem Rathaus, Katharinenstraße 12, und das alte Backsteinhaus oberhalb des Quellenparks gelegen, Ferdinand-Küster Weg 6. Beide Häuser sind bewohnt, unter anderem auch von städtischen Mitarbeitern. Die Einnahmen aus diesen Immobilienverkäufen sind bereits im laufenden Haushaltsjahr eingeplant.



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