Standorte zur Errichtung vierter Flüchtlingsunterkunft werden geprüft

Kronberg (pu) – Vor dem Hintergrund, nach aktuellem Stand der Dinge bis Jahresende gemäß der zu erfüllenden Zuweisungsquote noch 40 weiteren Flüchtlingen eine neue Bleibe schaffen zu müssen, hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung direkt vor den Schulferien einen Dringlichkeitsantrag zur zustimmenden Kenntnisnahme vorgelegt. Es geht dabei um Errichtung und Betrieb einer vierten Flüchtlingsunterkunft. Über Details hatten zuvor Bürgermeister Klaus Temmen und Erster Stadtrat Jürgen Odszuck (beide parteilos) im Verlauf der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) sowie des Kultur- und Sozialausschuses (KSA) informiert,

Beste Option

Demzufolge verfügt die Stadt Kronberg im Rahmen ihrer Integrationsarbeit derzeit über Unterbringungsmöglichkeiten für 145 Personen. Angekündigt sind für das laufende Jahr bisher insgesamt 185 Menschen. Rechnet man zu den 40 noch fehlenden die 16 Plätze der bisherigen Notunterkunft Villa Winter dazu, die infolge suboptimaler Bedingungen möglichst bald aufgegeben werden soll, wären momentan 56 Plätze vonnöten.

Als Standort für die vierte Sammelunterkunft favorisiert der Magistrat das am Rand des zukünftigen Baugebietes „Grüner Weg“ liegende, im städtischen Besitz befindliche, Grundstück Flur 16/Flurstück 94/1. Die Stadt strebt für die Gemeinschaftsunterkunft sowohl eine städtebaulich verträgliche Dimension an als auch möglichst die Erstellung durch Dritte. In diesem Fall müssten wirtschaftlich angemessene Vereinbarungen getroffen werden. Nach bisherigen Planungen soll die Mindestbelegung bei 60 Personen liegen, Baukörper und Außenanlagen außerdem so gestaltet werden, dass Anschlussnutzungen ohne größeren finanziellen Aufwand möglich sind.

Laut Magistrat bietet das Gelände die Option, die Nutzung der Villa Winter (Unterkünfte, Kleiderkammer, Café International) vollständig zu verlagern. Außerdem sei unter anderem die Lage hinsichtlich der umgebenden Infrastruktur sehr günstig. Nach Angaben des Magistrats ist bereits im letzten Jahr eine entsprechende Bauvoranfrage gestellt worden, ein positiv beschiedener Vorbescheid zum Baurecht liege vor. Infolgedessen könnte die Maßnahme, die mitnichten die Weiterführung des B-Plan-Verfahrens „Grüner Weg“ tangiere, im Gegensatz zu anderen ins Auge gefassten Alternativen unverzüglich umgesetzt werden.

Noch keine Kostenkalkulation möglich

Aller Dringlichkeit zum Trotz hatten die Mandatsträger erheblichen Klärungsbedarf. KfB-Fraktionsvorsitzende Dr. Heide-Margaret Esen-Baur vermisste in der Vorlage eine detaillierte Aufstellung der finanziellen Auswirkungen für die Stadt. Verlässliche Angaben können, so Bürgermeister Temmen, zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund zahlreicher vorhandener Fragezeichen nicht gemacht werden. „Sobald alle Maßnahmen hinreichend konkretisiert sind, wird eine Kostenkalkulation erstellt“, versprach der Rathauschef. Dabei werde insbesondere die Kooperation mit Dritten beziehungsweise die Kostenbeteiligung Dritter von Bedeutung sein. Erich Geisel (UBG) hakte nach, weil seines Wissens das Grundstück „Grüner Weg“ verpachtet ist. „Der Pachtvertrag ist inzwischen gekündigt“, brachte ihn Baudezernent Jürgen Odszuck diesbezüglich auf den neuesten Stand. Weitere Fragen hagelte es zu den ebenfalls als denkbare Alternativen geltenden Grundstücken „Im Tries“ und in der Feldbergstraße (süd-östlich des Altkönig-Stifts). Für letztgenanntes Grundstück (Flur 2, Flurstück 1/2), das im Flächennutzungsplan in Teilen als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, schickte Erster Stadtrat Jürgen Odszuck am letzten Arbeitstag vor seinem Urlaubsantritt eine formelle Bauvoranfrage an die Bauaufsicht. Die Antwort muss abgewartet werden. Wie Odszuck im Verlauf des ASU mitteilte, habe sich im abklopfenden Gespräch mit der Bauaufsicht Ende April herauskristallisiert, dass eine Bebauung mit einer Flüchtlingsunterkunft an dieser Stelle wegen fehlendem Siedlungszusammenhang kritisch gesehen wird. Noch schlechter sieht es zum momentanen Zeitpunkt in Bezug auf das Grundstück im Tries 1 (Flur 13, Flurstück 17/3) aus. Die ebenfalls im letzten Jahr gestellte Bauvoranfrage sei negativ beschieden worden, so Odszuck. Auch hier sei der fehlende Siedlungszusammenhang als Begründung genannt worden.

Parlamentarier wollen parallele Prüfung

Eine Aussage, mit der sich die Parlamentarier nicht abfinden wollten. Sie gaben dem Magistrat einen Änderungsantrag mit auf den Weg, wonach alle drei Standorte die gleiche Priorität genießen und folglich parallel entwickelt werden sollen, vor allem auch vor dem Hintergrund, weil angesichts des nicht abflauenden Flüchtlingsstroms weiterer Handlungsbedarf dringend gegeben ist. Bevor infolge fehlender Unterbringungskapazitäten im schlimmsten Fall Turnhallen und Ähnliches als Unterkünfte herangezogen werden, will man von Seiten der Stadtverordneten sämtliche zur Verfügung stehenden Alternativen final geklärt haben.

Das würde beispielsweise bei dem Grundstück im Tries bedeuten, dass dort, um möglicherweise doch noch Baurecht zu schaffen, eine Änderung des Bebauungsplans nötig wäre. Bekanntlich ein zeitaufwändiges Verfahren. Dazu müsste, allein schon in Bezug auf die zu erstellenden Unterlagen der dortigen Vegetation, das Grundstück eine komplette Vegetationsperiode beobachtet werden.

An diesem Abend wurden von dem einen oder anderen überdies weitere mobile Container ins Gespräch gebracht. Wie sich rasch herausstellte, sind diese jedoch alles andere als günstig. Genannt wurde die Zahl von einer Million plus weiterer Kosten für die Erdarbeiten. Aller momentanen Unwägbarkeiten zum Trotz nahmen sich die Parlamentarier letztendlich Temmens Appell „Wir müssen loslaufen“ zu Herzen und gaben dem Dringlichkeitsantrag einstimmig ihren Segen.



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