Verkauf Ziegelhütte im Kronthal wirft Fragen auf

Kronberg (mw) – In dem 2007 erschienenen Kronthal-Buch können geschichtlich Interessierte unter dem Titel „Bebauung und Ziegeleigewerbe im Kronthal“ unter anderem auch die Geschichte des Fachwerkensembles der Ziegelhütte als Bestandteil des Quellenparks Kronthal nachlesen, das in der Gemarkung Mammolshain liegt und das die Stadt Kronberg inzwischen verkauft hat. „Nach Abbruch zweier Scheunen im 20. Jahrhundert sind vom Gehöft ein langgestrecktes, zweigeschossiges Wohngebäude und ein kleineres eingeschossiges Nebengebäude mit Satteldach übrig geblieben“, informiert Hanspeter Borsch dazu, als Mitautor des kleinen Kronthal-Buches. Das Ensemble sei unter 250.000 Euro und damit „deutlich unter Wert“ von der Stadt verkauft worden. „Nach Borschs Überzeugung hätte ein doppelt so hoher Erlös erzielt werden können, wenn sich ein Makler beispielsweise mit folgendem Text des Objektes angenommen hätte: „Historisch bedeutendes Fachwerkgehöft, „Ziegelhütte“ genannt, mit großem Grundstück für Erweiterungsbauten in bester Lage als Bestandteil des denkmalgeschützten Quellenparks Kronthal gastronomisch als Landgasthof für gehobene Ansprüche auszubauen. Das über 3.000 Quadratmeter große Anwesen liegt an der Route des Regionalparks Rhein-Main von der Nidda entlang dem Sauerbornbach zum Opel-Zoo und nach Königstein. Guter Anschluss an das Radwegenetz, für Pkw gut erreichbar, Parkplätze können auf dem Gelände ausreichend geschaffen werden.“

Neben einem „wirtschaftlichen Schaden“ sieht Borsch hier auch einen „unwiederbringlichen Verlust an Kulturerbe und schließlich einen Imageschaden, da die Stadt, in der doch Kunst und Kultur höchsten Stellenwert haben, nicht in der Lage ist, überlieferte Kulturgüter zu bewerten, zu schätzen und zu bewahren“.

Auch die KfB sieht erheblichen Informationsbedarf im Zusammenhang mit dem Verkauf des Areals der alten Ziegelhütte Sachs im Kronthal. „Bereits im 17. Jahrhunderts errichtete die bekannte Ziegler-Familie Sachs eine Ziegelhütte. Von ihr waren zum Zeitpunkt des Verkaufs des Geländes durch die Stadt Kronberg im vergangenen Jahr „unter anderem zwei Fachwerkbauten aus dem 18. Jahrhunderts erhalten, die im 19. Jahrhundert auch Teil des Bade- und Kurbetriebs im Kronthal waren“, erläutert die KfB. Aufgrund des Abrisses eines der historischen Gebäude durch den neuen Eigentümer, komme den Verkaufsumständen „besondere Bedeutung“ zu. Die Anfrage der KfB noch vor dem Abriss im November 2014 sei jedoch von der Stadt Kronberg unbeantwortet geblieben. „Sie fokussierte sich auf Informationen zur Klärung der Bedingungen, unter denen der Verkauf des Geländes zustande kam. In diesem Kontext wurde auch gefragt, ob vor dem Verkauf geprüft wurde, ob das Objekt oder Teile des Objekts denkmalschutzwürdig sind und welche baulichen Möglichkeiten dem Käufer in Aussicht gestellt wurden“, erläutert die KfB-Fraktionsvorsitzende Dr. Heide-Margaret Esen-Baur.

„Wir möchten wissen, weshalb die Verwaltung der Stadt Kronberg als Eigentümerin beziehungsweise der Magistrat der Stadt Kronberg als Beschlussgremium nicht vor dem Verkauf das Landesamt für Denkmalpflege Hessen eingeschaltet hat, um die Aspekte des Denkmalschutzes zu prüfen.“ Eine Maßnahme, die vom Magistrat bei privaten Verkäufen zur Prüfung der Sachlage durchaus ergriffen werde. Die KfB findet weiter „fraglich, weshalb der Magistrat der Stadt Kronberg sich nicht mit der Stadt Königstein hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Geländes abgestimmt hat“. Ganz wesentlich sei die Frage, weshalb der Magistrat gerade dieses Objekt als erstes zum Verkauf ausgewählt hat. „Sicherlich gibt es wesentlich weniger geschichtsträchtige Grundstücke im Besitz der Stadt Kronberg, deren Verkauf deutlich unproblematischer ist“, meint die KfB. „Hier wird deutlich, dass es der Stadt an einem konsistenten Plan für die Umsetzung der Bereinigung des Immobilienbestands fehlt.“ Der Magistrat hat der Stadtverordnetenversammlung bisher kein Konzept vorgelegt, welche Objekte des „Cluster B“ er wann und unter welchen Bedingungen verkaufen will.

Dabei zeige der Verkauf des Areals der alten Ziegelhütte Sachs im Kronthal, dass ein solches, vom Parlament diskutiertes und beschlossenes Konzept, dringender denn je sei. „Es ist zu bezweifeln, ob sich das Areal im Kronthal auf Platz 1 einer im Parlament beschlossenen Verkaufsliste wiedergefunden hätte. Fraglich ist auch, ob die Stadtverordnetenversammlung dem Verkauf des Areals ohne Auflagen zum Erhalt der historischen Gebäude zugestimmt hätte“, merkt die KfB an.

Erster Stadtrat Jürgen Odszuck bestätigt die Schätzung von Hanspeter Borsch. „Das Anwesen Kronthal 52 ist für einen Preis von unter 250.000 Euro veräußert worden, daher lag die Zuständigkeit der Veräußerung beim Magistrat der Stadt“, klärt er auf. Eine Ausschreibungspflicht habe nicht bestanden, allerdings bestehe die bei höheren Kaufpreissummen auch nicht automatisch. „Das Gebäude ist extrem sanierungsbedürftig und aus unserer Sicht auch einsturzgefährdet“, betont Odszuck. „Eine Nutzung war nur noch ,unter verschärfter Beobachtung‘ zu verantworten.“ Der Erste Stadtrat erklärt weiter, dass das beschriebene Ensemble im sogenannten „Außenbereich“ liege. Das bedeutet, gemäß Baugesetzbuch ist ein Abriss und Wiederaufbau nicht ohne Weiteres möglich. Zwar könne abgerissen und wieder aufgebaut werden, allerdings dann in gleicher Größe und mit der letzten baugenehmigten Nutzung, erläutert der Erste Stadtrat.

„Der Käufer will es jedoch zu einer Ausflugsgaststätte umnutzen“, informiert er. „Diese wäre als Neubauvorhaben nicht für den Außenbereich privilegiert, daher ist dies kritisch zu bewerten“, so Odszuck, die Entscheidung darüber liege aber letztendlich im Ermessen der Stadt Königstein und dem Hochtaunuskreis.

„Eine Nutzungsänderung unter Erhalt und Sanierung des Bestandes wäre nach Paragraf 35 Absatz 4 des Baugesetzbuches schon möglich. Dies waren auch die Konditionen, zu denen es die Stadt Kronberg verkauft hat“, betont Odszuck außerdem. „Entsprechende Vorgespräche hat es sowohl mit uns, als auch mit der Stadtplanung Königstein sowie der Bauaufsichtsbehörde gegeben.“ Diese Restriktionen hätten dazu geführt, dass das Objekt nur für einen eingeschränkten Bieterkreis interessant gewesen sei. „Der Käufer musste im Vorfeld einen großen Aufwand zur Klärung der Umsetzungsmöglichkeiten seines Konzeptes betreiben. In einem Bieterverfahren wäre sicherlich kein Interessent bereit gewesen, diesen Aufwand zu betreiben, denn hierfür wird für einen bestimmten Zeitraum in der Regel eine Reservierung des Objekts erwartet“, so Odszuck abschließend.



X