Hausbesitzer können Wasserverbrauch selbst ablesen

In den nächsten Tagen werden die Selbst-ablesekarten für die Jahresabrechnung 2015 zugestellt. Das Steueramt bittet darum, in diese Karte den aktuellen Stand des Wasserzählers einzutragen und den vorbereiteten Abschnitt dann portofrei an das Steueramt zurückzuschicken oder direkt im Steueramt im Rathaus, Burgweg 5, Zimmer 1, abzugeben.

Der Zählerstand dient zur Abrechnung des Wassergelds und der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2015.

Noch einfacher geht es über das Internet: Denn es besteht die Möglichkeit, den Zählerstand in das dafür vorgesehene Online-Formular „Wasserzählerstanderfassung“, zu dem ein Link ab 1. und bis 31. Dezember direkt von der Startseite www.koenigstein.de führt, einzutragen und an das Steueramt abzusenden.

Letzter Abgabetermin für die Zählerstände ist der 31. Dezember. Korrekturen aufgrund später eingehender Meldungen können nur in Form von Änderungsbescheiden vorgenommen werden. Liegt dem Steueramt bis zum Abgabetermin keine Meldung vor, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs. Insbesondere werden die Haushalte, die seit drei oder mehr Jahren keine Zählerstände gemeldet haben, dringend um die Abgabe gebeten.

Wasserzähler, die leitungsseitig unzugänglich in Schächten eingebaut sind, werden von Mitarbeitern der Stadtwerke bis zum Jahresende abgelesen.



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