ALK verwundert über Parteien-Kehrtwende zu Halloween

Königstein (kw) – Noch vor einigen Wochen waren sich die damaligen Kandidatinnen und Kandidaten für das Königsteiner Bürgermeisteramt einig, dass eine Halloween-Veranstaltung auf der Königsteiner Burg für die Stadt und ihr Wahrzeichen unter anderem zu einer infrastrukturellen Belastung führen werde. Nadja Majchrzak (ALK), Beatrice Schenk-Motzko (CDU), Ascan Iredi (FDP) und Kai Wachs (unabhängig) hatten sich auf den Podiumsdiskussionen während des Wahlkampfs ebenso dagegen ausgesprochen wie auch die SPD. Diese habe in einer Pressemitteilung das Vorhaben kritisiert und sich ablehnend dazu geäußert, konstatiert Julius Zyweck, Stadtverordneter der Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK).

Angst vor Schadensersatzforderungen

In der jüngsten Stadtverordnetenversammlung machten CDU, FDP und SPD nun eine bemerkenswerte Kehrtwende und unterstützten das Vorhaben bzw. einen entsprechenden Antrag der Grünen, die für ein Jahr die Veranstaltung zulassen möchten (vgl. KöWo, KW 13).

Dieser Sinneswandel wirft Fragen auf, insbesondere im Licht der Erkenntnis, dass Bürgermeister Leonhard Helm (CDU) und der Erste Stadtrat Jörg Pöschl (CDU) eigenmächtig einen Vorvertrag unterzeichnet hatten, ohne vorher die Zustimmung der städtischen Gremien einzuholen. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Stadt hat nun bestätigt, dass es sich hierbei um eine sogenannte „wichtige Angelegenheit“ handele, die laut der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) nur die Stadtverordnetenversammlung hätte beschließen dürfen. Diese Fehlentscheidung von Bürgermeister und Erstem Stadtrat habe nun dazu geführt, dass der Veranstalter bei einer Vertragsauflösung Schadensersatzforderungen gegen die Stadt geltend machen könnte. Die Rede ist von einer mittleren fünfstelligen Summe. Laut Rechtsgutachten sei es schwierig, den Vertrag einseitig aufzulösen. Der Veranstalter habe ein Recht darauf, dass ein Hauptvertrag geschlossen werde.

Zahlreiche ungeklärte Faktoren

Einzig die ALK sei ihrer Linie treu geblieben und lehne eine derartige Veranstaltung weiterhin ab, denn weder die Belastung der sanierungsbedürftigen Burg und die Gefährdung der dort überwinternden Fledermäuse noch der Zubringerverkehr der Besucher aus aller Welt, mit denen der Veranstalter werbe, seien zufriedenstellend gelöst. Auch fehle ein Votum der Unteren Naturschutzbehörde. Auf Anfrage der ALK erklärte der Erste Stadtrat, dass dies in den Aufgabenbereich des Veranstalters gehöre.

Ob der Veranstalter einen Anspruch auf den Abschluss eines Hauptvertrages habe und Schadensersatzansprüche stellen könne, sei zwar aus Sicht der Verwaltung möglich, andere hierzu befragte Juristen erklärten jedoch, dass dies nicht eindeutig sei. Der Vorvertrag enthalte viele ungeregelte Punkte, unter anderem enthalte er keinerlei Zahlen, beispielsweise zum Honorar für die Stadt. Der Veranstalter seinerseits spreche von 50.000 Euro Honorar im Jahr für die Stadt. Es sei merkwürdig, dass er als einer der Vertragspartner Summen in den Raum stelle, über die noch keine schriftliche Einigung vorliege, so Zyweck. Es bestehe immer noch die Möglichkeit, dass man sich im Hauptvertrag nicht auf Beträge einigen könne. Wenn es dann nicht zum Vertragsabschluss komme, könne der Veranstalter auch keine Schadensersatzansprüche stellen. Natürlich stehe es ihm dann frei zu klagen, doch müsse er den Schaden nachweisen. Zudem handele er auf eigenes Risiko, wenn er ohne Hauptvertrag Kosten generiere.

Königsteins Interessen

Aus Sicht der ALK stelle das Mehrheitsvotum der vier Fraktionen dem Veranstalter den Abschluss eines Hauptvertrages in Aussicht, während laut Rechtsgutachten nur das Recht darauf bestehe, einen Hauptvertrag zu fordern. Aufgabe der Mandatsträger sei es jedoch, die Interessen der Stadt in der Vertragsgestaltung umfassend zu fixieren, und nicht, dem Veranstalter entgegenzukommen. Es bleibe also abzuwarten, so Zyweck, wie der Hauptvertrag ausgestaltet werde. Immerhin habe die ALK mit einem Ergänzungsantrag erreicht, dass der Hauptvertrag von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet werden muss.



X