Mit Windschutzwänden und Heizstrahlern durch den Winter

Bad Homburg (hw). Um die Folgen der Corona-Pandemie für ortsansässige Gaststätten und Restaurants abzumildern, hat der Bad Homburger Magistrat weitere Erleichterungen für die Gastronomie beschlossen. So soll abweichend von den gültigen Richtlinien die Sondernutzungserlaubnis für Außenbewirtung auf öffentlichen Flächen bis zum 28. Februar 2021 verlängert werden. Bis dahin verzichtet die Stadt auch auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren.

Zudem ist es den Gastronomen weiterhin erlaubt, unter Beachtung einiger Auflagen ihre Außenflächen im öffentlichen Raum zu erweitern. Auch das Aufstellen von transparenten Windschutzwänden sowie von Heizstrahlern soll für den Zeitraum zwischen Anfang Oktober 2020 und Ende Februar 2021 über ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren zugelassen werden. Der Magistrat empfiehlt die Nutzung von elektrischen Heizpilzen.

„Wir wollen es den Gastronomiebetrieben mit diesem Paket ermöglichen, auch in der vermeintlichen kalten Jahreszeit Gäste im Außenbereich zu bewirten“, sagt Oberbürgermeister Alexander Hetjes. Hintergrund ist, dass sich viele Menschen nach wie vor davor scheuen, geschlossene Räume aufzusuchen, in denen sich eine Vielzahl von Menschen aufhält. Außenbewirtschaftung ist in Bad Homburg vom 1. November eines Jahres bis zum 28. Februar des Folgejahres eigentlich unzulässig. Geregelt wird das über die Richtlinien zur Sondernutzungssatzung in der Fußgängerzone.

Traditionell verlagert sich der Gastronomiebetrieb in dieser Zeit wieder nach innen. „Die Gefahr einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 wächst allerdings durch die Ausbreitung von Aerosolen im geschlossenen Bereich“, erklärt Citymanagerin Tatjana Baric. Handelsexperten hätten daher empfohlen, das Geschäft auch in der Herbst-/Winter-Saison nach draußen zu verlagern. Die jetzt angekündigten Maßnahmen sind als Ausnahme aufgrund der Corona-Situation zu betrachten.

Mit Beginn der Corona-Pandemie hatte die Stadt bereits im Frühjahr und Sommer auf die Zahlung der Sondernutzungs-Gebühren verzichtet. Einen finanziellen Verlust durch den neuerlichen Verzicht auf die Gebühren erleidet die Stadt nicht, da aufgrund der Regelungen der Sondernutzungssatzung zwischen Anfang November und Ende Februar ohnehin keine Gebühren erhoben worden wären.

Alle Bad Homburger Gastronomiebetriebe erhalten in den kommenden Tagen Post von der Stadtverwaltung, in der ihnen das Hilfspaket der Stadt nochmal detailliert vorgestellt wird. Wer kein Schreiben der Stadt erhält, kann sich beim Citymanagement unter Telefon 06172-1001355 melden.



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