Maskenpflicht in Stadtverwaltung zum 1. Juni aufgehoben

Bad Soden
(bs) – Vom 1. Juni 2022 an ist das Tragen einer Maske beim Betreten des Rathauses, des Bürgerbüros, des Badehauses, der Verwaltungsstellen Königsteiner Straße 77 und Parkstraße 1 oder des Bürgerhauses in Neuenhain nicht mehr verpflichtend. Diese Regelung gilt für Besucherinnen und Besucher ebenso wie für Mitarbeitende der Stadtverwaltung.

„Wir haben bisher im Rahmen unseres Hausrechts an der Maskenpflicht festgehalten, um größtmöglichen Schutz für alle zu gewährleisten, denn die Pandemie ist nicht vorbei“, sagt Bürgermeister Dr. Frank Blasch. „Mit dem Start der Sommermonate passen wir diese Regelung nun dem Alltagsleben an. Dennoch begrüßen wir es sehr, wenn Besucher und Mitarbeiter künftig freiwillig zur Maske greifen und bitten auch ausdrücklich darum“.



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