Neue Corona-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten bis mindestens 14. Februar

Ein Verstoß gegen das Kontaktverbot kostet 200 Euro. Foto: Main-Taunus-Kreis

Bad Soden (bs). Die Stadt Bad Soden setzt die jüngsten Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie konsequent um. Die bereits bestehenden Regelungen bleiben in Kraft. Alle Corona-Maßnahmen gelten bis vorerst Sonntag, 14. Februar. Regelungen über diesen Termin hinaus werden rechtzeitig bekanntgegeben.

„Auch wenn mit der laufenden Impfkampagne und tendenziell leicht sinkenden Infektionszahlen durchaus Grund zur Hoffnung besteht, macht mir die Virusmutation B1.1.7 Sorgen. Diese scheint deutlich infektiöser zu sein und stellt somit eine potenzielle neue Gefahr dar“, sagt Bad Sodens Bürgermeister Dr. Frank Blasch. „Wir müssen alles tun, um die Ausbreitung der Virusmutation zu verhindern. Das bedeutet, wir müssen – so schwer es fällt – weitere und schärfere Einschränkungen in Kauf nehmen und unterstützen.“

Für Bad Soden gelten die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen. Darüber hinaus gelten selbstverständlich auch sämtliche bundesweiten Vorgaben, die im Internet unter www.bundesregierung.de zu finden sind.

Maskenpflicht

Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften. Seit 23. Januar müssen in diesem Zusammenhang medizinische Masken getragen werden, also sogenannte OP-Masken, oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.

Stadtverwaltung

Die Verwaltungsstellen Bürgerhaus Neuenhain, Königsteiner Straße 77, Parkstraße 1 und das Rathaus in der Königsteiner Straße 73 bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Verwaltung ist aber weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt, deren Tätigkeit es zulässt, haben die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Wer aufgrund seiner Tätigkeit nicht im Homeoffice arbeiten kann, wird mit FFP2- oder OP-Masken ausgestattet.

Bürgerbüro und Standesamt

Das Bürgerbüro im Paulinenschlösschen in Bad Soden bleibt geöffnet, arbeitet allerdings ausschließlich per Terminvergabe. Termine können unter 06196/208-800 oder online unter buergerbuero[at]stadt-bad-soden[dot]de vereinbart werden. Während des Termins herrscht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Standesamt im Rathaus bleibt wie bisher über ein Fenster zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.

Stadtgalerie und Stadtmuseum

Die Stadtgalerie sowie das Stadtmuseum sind weiterhin geschlossen. Stadtführungen finden nicht statt.

Stadtbüchereien

Auch die Stadtbüchereien bleiben für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen. Allerdings wird das bereits etablierte Angebot der Fensterausleihe fortgeführt. Diese ist nach vorheriger telefonischer Bestellung möglich. Eine Rückgabe von Medien ist möglich, allerdings nicht erforderlich. Alle ausgeliehenen Medien werden pauschal bis Mittwoch, 17. Februar, verlängert.

Kinderbetreuung

Eltern werden weiterhin dringend darum gebeten, ihre Kinder wenn möglich zu Hause zu betreuen. In diesem Zusammenhang plant die Stadt, die Kitagebühren der zwei städtischen Kitas für den Monat Januar nur dann zu erheben, wenn die Betreuung auch wirklich genutzt wurde. Die Regelung hätte dann auch bis zum Ende der aktuellen Beschränkungen am 14. Februar Bestand, bei einer Verlängerung auch über diesen Termin hinaus. Die freien und kirchlichen Träger der Kindertagesstätten werden gebeten, sich dieser Vorgehensweise anzuschließen.

Hasselgrundhalle und Bürgerhaus

Die Mehrzweckräume in der Hasselgrundhalle sowie im Bürgerhaus Neuenhain bleiben grundsätzlich geschlossen, insbesondere auch für den Übungsbetrieb von Vereinen und sonstigen Institutionen. Städtische Gremien tagen weiterhin unter strengen Hygieneauflagen und wenn möglich auch digital.

Sportanlagen und Spielplätze

Alle Sporthallen und Sportplätze sowie Bolzplätze bleiben grundsätzlich weiterhin geschlossen. Da Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand weiterhin erlaubt ist, bleibt die Sportanlage Sauerborn öffentlich zugänglich. Spielplätze bleiben geöffnet.

Friedhöfe

Friedhöfe bleiben geöffnet, für Besuche gibt es keine Maskenpflicht. Anders bei Beisetzungen: dann gilt eine Maskenpflicht im Innen- und Außenbereich für die gesamte Dauer der Zeremonie. Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.

Wertstoffhof und Müllentsorgung

Der Wertstoffhof hat zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet, es gilt Maskenpflicht.

Bioabfallsäcke und Gelbe Säcke sind weiterhin in „Tütenkisten“ vor dem Paulinenschlösschen, dem Rathaus und in den Windfängen des Bürgerhauses in Neuenhain zur Selbstabholung ausgelegt.

Restaurants

Restaurants bleiben geschlossen, die Lieferung und Abholung von Speisen bleibt weiter möglich. Die Speisen sollen zu Hause verzehrt werden, ein Verzehr vor Ort bzw. in unmittelbarer Umgebung der Verkaufsstelle ist nicht erlaubt.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen zu den gültigen Corona-Maßnahmen erhalten Interessierte online unter www.bad-soden.de sowie dem Facebook-Kanal der Stadt unter www.facebook.com/badsodentaunus.



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