Bahnhof Kronberg: Magistrat benötigt noch weitere Informationen

Kronberg. – Der Magistrat der Stadt Kronberg hat in seiner Sitzung am 24. September entschieden, die beiden verbliebenen Anbieter für den Kauf des Bahnhofsgebäudes aufzufordern, weitere noch erforderliche Informationen zur Verfügung zu stellen, ehe der Magistrat eine endgültige Entscheidung über eine Beschlussempfehlung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung treffen kann. Damit hat der Magistrat zugleich seine in der Sitzung vom 3. September getroffene Entscheidung aufgehoben, die aufgrund einer Mitteilung der Oberen Denkmalschutzbehörde vom 4. September, aus der sich Diskrepanzen zum Status der Unterschutzstellung von Teilen des Bahnhofareals ergeben hatten, nicht in den Gremiengang gegeben wurde.

„Mittlerweile liegt dem Magistrat eine dezidierte Stellungnahme der Oberen Denkmalschutzbehörde zu beiden Konzepten vor, die auch in die Beratung in der Magistratssitzung vom 24. September einbezogen worden ist“, informiert Bürgermeister Klaus Temmen (parteilos). „Die beiden verbliebenen Anbieter werden nun insbesondere gebeten, die Gestaltung der geplanten Nebengebäude zu konkretisieren und durch Ansichten oder Ähnliches zu verdeutlichen. Ferner sind noch weitere Punkte zum Denkmalschutz und Abstimmungen mit der Bahn zeitnah zu klären und diese schließlich dem Magistrat vorzustellen.“ Sollte sich ein Änderungsbedarf ergeben, so könnten die Konzepte entsprechend angepasst werden, so der Rathauschef.

Der Magistrat wolle dann über eine endgültige Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung entscheiden. Geplant sei, die Beschlussempfehlung für die Sitzungsrunde der Stadtverordnetenversammlung am 6. Dezember einzubringen. (mw)



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