Bürgermeister Temmen widerspricht FDP-Antrag zur Merianstraße

Kronberg. – Stadtverordnetenvorsteher Knoche hat in seinem Schreiben vom 21. September den Stadtverordneten mitgeteilt, dass Bürgermeister Klaus Temmen im Fall einer positiven Entscheidung der Stadtverordneten dieser nach §63 Abs.1 S.1 HGO widersprechen wird, informierten die Liberalen in einer Pressemitteilung. „Dieser Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Das sich daran anschließende Verfahren endet in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren“, teilen sie mit.

„Die Mitteilung des Bürgermeisters verwundert etwas, da er die noch ausstehende Stellungnahme des hessischen Städte- und Gemeindebundes nicht abgewartet hat“, stellt der Fraktionsvorsitzende der FDP, Walther Kiep, fest. „Ärgerlich“ sei, dass die Verwaltung bei ihrer diesbezüglichen Anfrage lediglich eine „pauschale Frage gestellt hat, ohne den Antrag der FDP mit einer umfangreichen juristischen Begründung beizulegen. Wir haben uns hier viel Mühe gemacht. Allerdings verfügen wir nicht über die Mittel, noch macht es im Interesse der Sache Sinn in ein mehrjähriges Verfahren einzusteigen.“

Stein des Anstoßes ist das Ziel des Antrages, nämlich die Übertragung der Erklärung des Einvernehmens nach §34 BauGB in Fällen besonderer Bauverdichtung auf den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) zu übertragen, um zukünftig bei Entscheidungen ähnlich dem in der Merianstraße sensibler zu entscheiden. „Somit fordern wir nun in unserem Änderungsantrag, dass der Magistrat in diesen Fällen, vor der eigenen Entscheidung das Votum des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt einholt“, erläutert Kiep.

„Im Übrigen bleibt es bei dem alten Antrag, das heißt es ist zukünftig grundsätzlich die gesamte Versiegelung zu betrachten.“ Weiterhin sei von der Verwaltung darzustellen, auf welche Baugrößen der Antragsteller mindestens Anspruch hat. „Nur so wird der Entscheider in die Lage versetzt, eine selbstständige Entscheidung zu treffen und ist nicht von dem Votum des Ersten Stadtrates und der Fachabteilung abhängig“, meinen die Liberalen. Aus dem Protokoll der entsprechenden Sitzung des Magistrats sei im Akteneinsichtsauschuss deutlich geworden, dass der damalig zuständige Stadtrat sein Votum in Sachen Merianstraße letztendlich auf ein Luftbild gestützt habe. „Das Beispiel zeigt, wie hilflos die Mitglieder des Magistrats mangels einer vernünftigen Entscheidungsgrundlage sind,“ stellt Holger Gruppe, Mitglied der FDP im ASU, fest.

Der Antrag der FDP übernehme im Übrigen die Schlussfolgerungen aus dem Schlussbericht des Akteneinsichtsausschusses. Die FDP ist überzeugt, dass nur so sichergestellt wird, „dass sich Verdichtungen, wie bei der Merianstraße nicht wiederholen und das Stadtbild weiterhin dauerhaft Schaden erleidet“.

Die Brisanz des Themas werde deutlich vor dem Hintergrunde, dass vor zirka acht Jahren zwischen 15 und 20 B-Pläne aufgehoben worden seien „und wohl aus Kostengründen nie erneuert wurden“. Kiep: „So hat nun jeder Grundstückseigentümer in diesen Gebieten die Möglichkeit, Anträge nach §34 BauGB zu stellen.“ Aus diesem Grund würden Entscheidungen nach §34 BauGB in Kronberg sehr wohl das Stadtbild prägen, da sich die Folgeanträge an einer zu weitreichenden Verdichtung orientieren würden. „Wohin das führt, kann man sehr gut in der Merianstraße erkennen“, betonen die Liberalen. Das derzeitig heiß diskutierte Bauvorhaben sei nämlich nicht der erste Sündenfall, sondern sei überhaupt erst durch die vorangegangenen Bausünden möglich geworden. Kiep bemerkt abschließend: „Da sich die Kassenlage verbessert hat sollten die Stadtverordneten ernsthaft überlegen die aufgehobenen B-Pläne neu zu erstellen. Nur so können Sie ihrer Gestaltungspflicht, die jetzt durch Einzelentscheidungen des Magistrats ersetzt wird, gerecht werden.“ (mw)



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