Änderung der Kostenzuschüsse zu behindertengerechtem Umbau

Kronberg (kb) – Die Kostenzuschüsse zur Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum haben sich für 2022 geändert. Ziel dieser Förderung ist es, dass Menschen mit Behinderung weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.

Das Land Hessen unterstützt daher Haushalte, in denen Menschen mit Behinderungen leben und auf Unterstützung angewiesen sind.

Die wesentlichen Neuerungen sind Zuschussbeträge für: Bad (Umbau-/Einbau) 5.500 Euro, Küche (Umbau-/Einbau) 5.500 Euro, Lift-/Aufzugsbau 6.500 Euro und für weitere Einzelmaßnahmen 3.000 Euro.Die maximalförderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro. Maßnahmen unter 1.500 Euro werden nicht mehr gefördert.

Antragsberechtigte sind private Eigentümer von Wohnungen, in denen eine Person mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent oder einem Pflegegrad 2 oder höher wohnt.

Zuschüsse anderer Stellen (z. B. Pflegekasse, Versicherungen etc.) sind nunmehr anzurechnen. Der Zuschuss des Landes wird dann entsprechend reduziert. Zum Beispiel: Kosten der Maßnahme 20.000 Euro, davon 50 Prozent (Eigenanteil) 10.000 Euro, abzüglich Zuschuss Pflegedienst 4.000 Euro, Zwischensumme 6.000 Euro, Förderung des Landes 5.500 Euro. Bei der Landesförderung muss immer ein Eigenanteil von 50 Prozent bestehen, auch wenn andere Förderungen hinzukommen. Die Anträge sind beim Kreisausschuss des Hochtaunuskreises zu stellen auf dessen Internetseite auch die Antragsvordrucke sind. Zu weiteren Fragen und zu Fragen, wie man sein Heim barrierefrei umgestalten kann, steht Wohnraumberater für Menschen mit Behinderungen, Richard Schmidt, zur Verfügung. Interessierte Bürger beziehungsweise deren Verwandte können ihren Beratungsbedarf beim Bürgerbüro unter Telefon 06173/7030 anmelden und einen Beratungstermin vereinbaren.



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