Appell des Bürgermeisters: „Es ist unser aller Disziplin gefordert“

Kronberg. – Seit Dienstag, 1. Dezember gelten deutschlandweit und auch hessenweit neue Kontaktbeschränkungen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Ziel der Maßnahmen ist, alle nicht notwendigen Kontakte zu vermeiden. Dabei gelten ab heute insbesondere strengere Regeln für die Zahl der erlaubten Kontakte. Demnach darf nur noch ein Haushalt mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen – mit einer Gesamtzahl von maximal 5 Personen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind davon ausgenommen. Bisher galt eine Obergrenze von zehn Personen. Bürgermeister Klaus Temmen appelliert zur Einhaltung der Corona-Vorschriften, die auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an allen Orten mit Publikumsverkehr beinhalten. Dort, wo sich Menschen auf engem Raum oder über einen längeren Zeitraum aufhalten, muss ebenso eine MNB getragen werden – auch unter freiem Himmel. Diese Orte legen die Behörden fest. Auch an Arbeitsplätzen gilt grundsätzlich Maskenpflicht – es sei denn, vom Arbeitsplatz aus kann ein Abstand von 1,50 Metern zu anderen eingehalten werden.

Bisher, so Kronbergs Bürgermeister Klaus Temmen, konnte die Stadt Kronberg auf die Anordnung einer generellen Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung auf öffentlichen Plätzen und stärker frequentierten Bereichen verzichten, „weil sich das Gros der Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste unserer Stadt auch in diesen Bereichen an die Abstandsregeln gehalten hat, allerdings mussten wir zum Start des Weihnachtsgeschäfts am ersten Advent feststellen, dass dies einige Passanten insbesondere im Bereich der Kronberger Innenstadt nicht immer beachtet haben.“ Temmen dazu weiter: „Wir würden gerne auf die generelle Anordnung zum Tragen einer Maske verzichten. Dies geht aber nur, wenn sich alle Beteiligten konsequent an die Regeln halten.“

Sollte die städtische Ordnungspolizei feststellen, dass die Abstandsregeln nicht wie erforderlich eingehalten werden, müsse die Stadt reagieren und werde auch für öffentliche Plätze und stärker frequentierte Bereiche das grundsätzliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung anordnen, betont der Bürgermeister. „Es ist wichtig und absolut notwendig, besonnen zu bleiben und die Maßnahmen und Beschränkungen, die letztlich im Interesse unser aller Gesundheit sind, einzuhalten. Die Situation fordert von uns allen ein hohes Maß an Disziplin und ich bitte eindringlich um das Einhalten der Vorschriften.“

Verzehr vor Ort ist untersagt

Die Stadt Kronberg weist nochmals darauf hin, dass die Gastronomie ausschließlich zur Abholung und zur Auslieferung von Speisen zur Verfügung steht. „Der Verzehr vor Ort ist untersagt“, betont der Bürgermeister. „Unsere Ordnungspolizei wird die Lage beobachten und ist angewiesen, bei Fehlverhalten entsprechend vorzugehen.“

Mund-Nasen-Beckung erforderlich

Hier muss im Stadtgebiet verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden:

Im öffentlichen Personennahverkehr, also beispielsweise in Bussen, Bahnen, Taxis

An den S-Bahnhöfen sowie an den Bushaltestellen

Im Publikumsbereich aller öffentlich zugänglichen Gebäude

Bei der Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränke in der Gastronomie (der Verzehr vor Ort ist untersagt, ebenso im öffentlichen Raum, wenn hier ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann)

In Geschäften (Groß- und Einzelhandel), Bank- und Postfilialen und zwar überall dort, wo Kunden Zutritt haben

Auf den Wochenmärkten

In allen Gesundheitseinrichtungen (z.B. Arztpraxen)

Beim Frisör und bei medizinisch notwendigen Dienstleistungen, wo sich Dienstleister und Kunden sehr nahekommen. Die Maskenpflicht gilt für beide.

Auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht sichergestellt werden kann

In Fahrzeugen, wenn sich in einem Fahrzeug Personen aus mehr als zwei Hausständen befinden (mw)



X