Rasensprenger aus! Dringender Appell, Trinkwasser einzusparen

Kronberg. – Die Aufforderung Ende Juni seitens der Stadt und Stadtwerke mit dem Lebensmittel „Trinkwasser“ maßvoll umzugehen, blieb leider weitestgehend unbeachtet, so die Information aus dem Rathaus. Die Wasserentnahmen steigen weiterhin sehr stark an, auch die Entnahmespitzen, trotz der Sommerferien. Die Ursache dafür ist nachweislich, dass Garten- und Rasenbewässerungsanlagen in großem Umfang angeschaltet oder Pools nachgefüllt werden, erklären die Verantwortlichen bei den Stadtwerken. Seit Beginn der Hitzeperiode registrieren sie selbst in den Nachtstunden enorme Entnahmen, so dass sich der Wasserstand in den Hochbehältern nicht mehr regenerieren kann. „Bitte unterlassen Sie deshalb bis auf weiteres mit Trinkwasser Ihren Rasen zu sprengen oder beständig das Wasser von Pools und Planschbecken auszutauschen“, bittet die Stadt Kronberg nun. Automatische Bewässerungsanlagen mit Trinkwasser sind ebenfalls auszuschalten. Es geht bei den Einsparmöglichkeiten ausdrücklich nicht um das Gießen von Pflanzen und Blumen mit einer Gießkanne. Regenwasser aus Zisternen kann natürlich für die Gartenbewässerung genutzt werden.

Der zu erwartende Mehrbedarf werde beim Fremdwasserbezug so weit wie möglich berücksichtigt. „Wenn jedoch weiterhin kein maßvollerer Umgang mit Trinkwasser erfolgt, stoßen die Lieferkapazitäten wie Ende Juli 2018 an ihre Grenzen“, warnen die Stadtwerke. Seit dem Frühjahr sei eine durchschnittliche Verbrauchsteigerung bis hin zu 50 Prozent pro Tag, in der letzten Juniwoche teilweise sogar deutlich mehr, registriert worden, informiert die Stadt Kronberg weiter. Die Entnahme größerer Mengen aus dem Trinkwassernetz dürfen bis auf weiteres nur noch in Absprache mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Stadtwerke-Wasserversorgung erfolgen.

Die Stadtverwaltung Kronberg weist ausdrücklich darauf hin, dass die Stadtverordnetenversammlung am 13. September vergangenen Jahres eine neue „Gefahrenabwehrverordnung zur Einschränkung des Wasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung“ beschlossen hat. Demnach kann ein Wassernotstand sowie der Bereich des Notstandsgebiets durch den Magistrat festgestellt werden. Sollte trotz aller Appelle und freiwilliger Maßnahmen zur Wassereinsparung die Situation des Wassernotstands eintreten, wird die Stadt eingreifen und regulieren müssen.

Nur wenn alle Bürger mithelfen und die Verbrauchsgewohnheiten den Versorgungsmöglichkeiten anpassen, kann dieses Szenario vermieden werden. (mw)



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