Kaninchen in Garten ausgesetzt

Oberhöchstadt
(kb) – Ein Tier auszusetzen bedeutet, es aus seinem geschützten Umfeld an einen Ort zu bringen, an dem sein Wohlergehen erheblich gefährdet ist und es auf sich selbst bzw. seine eigenen Kräfte und Fähigkeiten gestellt ist.

Beim Aussetzen in der freien Natur ist etwa an das Anbinden eines Hundes an einen Baum, das Freilassen eines Hamsters oder einer Schildkröte, das Verjagen eines Kaninchens oder das Ausleeren eines Aquariums in einen Teich zu denken. Zurückgelassen wird ein Tier, indem sich sein Halter oder Betreuer seiner Pflichten entledigt, indem er sich vom Tier entfernt, ohne es vorher der Obhut eines Dritten anvertraut zu haben.

Leider ist dies immer noch an der Tagesordnung, besonders in der Urlaubszeit. Plötzlich wird mancher sich bewusst, dass der Urlaub naht und der Hund, die Katze oder auch das Kaninchen dem Vergnügen im Wege steht. Zu spät wurde sich um eine geeignete Pflegestelle oder einen netten Nachbarn bemüht und somit wird das einst so geliebte Haustier „entsorgt“. Jetzt geschah so eine Straftat auch in Oberhöchstadt: 2 Kaninchen wurden einfach mitsamt Zubehör in einem Garten im Außenbereich ausgesetzt.

Der erstaunte Gartenpächter verständigte den Kronberger Tierschutzverein und man fing die verstörten und verängstigten Tiere ein. Das Tierheim in Oberursel nahm die beiden Findlinge auf und hofft nun auf verständnisvollere Hasenfreunde, die sich ihrer annehmen.

Die ausgesetzten Kaninchen hoffen auf ein neues Zuhause.

Foto: Tierschutzverein Kronberg e.V.



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