Neuwahl eines Schöffen oder einer Schöffin – Ortsgericht Oberhöchstadt

Im Ortsgericht Oberhöchstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Position eines ehrenamtlich tätigen Ortsgerichtsschöffen bzw. einer ehrenamtlich tätigen Ortsgerichtsschöffin neu zu besetzen. Informationen zu Aufgaben, Voraussetzungen und weiterem sind auch unter www.ortsgericht.de abrufbar.

Grundsätzlich sind Kenntnisse und Verständnis aus dem Bereich des Bau-/Architektenwesens von Vorteil, da u.a. regelmäßig Grundstücksschätzungen vorgenommen werden.

Ausgeschlossen vom Bewerberkreis sind Personen, die

1. ihren Wohnsitz nicht im Stadtteil Kronberg haben,

2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben,

3. als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind.

Interessierte können sich bis zum 26. September 2022 beim Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Fachreferat Steuerungsunterstützung, 61476 Kronberg im Taunus, Telefon 06173 / 703-1113, E-Mail: l.teichmann[at]kronberg[dot]de melden.

Dabei sind Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift und Beruf anzugeben. Weitere Informationen zur Tätigkeit gibt es auch über die E-Mail-Adresse ortsgericht-oberhoechstadt[at]kronberg[dot]de
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