Lesermeinung

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Unser Leser Wolfgang Sulzbach aus Oberursel meint zum Beitrag „Breiter Konsens im Parlament gegen eine ‚Lex Oberursel‘“ in der Oberurseler Woche vom 13. Februar:

Wird die aktuelle hessische Gesetzesinitiative umgesetzt, künftig Städten ab 50 000 Einwohnern nur noch per Einzelfallentscheidung den Status der Sonderstatusstadt zu verleihen, dann wird dies wahrscheinlich dazu führen, dass die Stadt Oberursel beim Überschreiten dieser Einwohnerzahl keine Sonderstatusstadt werden wird. Dies ist ein weiterer Grund, weshalb Oberursel das weitere Bevölkerungswachstum stoppen sollte.

Schon jetzt steht Oberursel mit den aktuell anstehenden Aufgaben wie zum Beispiel Rathausneu- beziehungsweise -umbau, Gefahrenabwehrzentrum und Stadtteilfeuerwehren, Kindergärten sowie Straßen am Rande der finanziellen Überforderung. Durch weiteres Bevölkerungswachstum würde der finanzielle Druck auf die Stadt weiter ansteigen, denn die Infrastruktur müsste entsprechend mitwachsen, und der Charakter der Stadt würde sich verändern. Die Bürger, die letztendlich dies alles bezahlen müssen, sind durch den Hebe-satz von 750 Prozent für die Grundsteuer B schon jetzt sehr stark belastet. Dieser Hebe-satz wird in den nächsten Jahren wohl weiter steigen.

Bevor sich die Stadt Oberursel über die aktuelle Gesetzesinitiative beschwert, sollte sie zuerst ihr eigenes Vorgehen reflektieren, wenn sie Bestimmer und nicht Betroffener ist.

Vor wenigen Wochen hat Oberursel beschlossen, dass für die Stadtteile ohne regulären Ortsbeirat künftig ebenfalls Ortsbeiräte eingerichtet werden. Die Stadt hat diese Änderung dazu genutzt, die Ortsbezirke nicht mehr an den bisherigen Stadtteilgrenzen auszurichten, sondern nach ihrem Gutdünken zurechtzuschneiden. Dabei wurde Stierstadt gegen den einstimmigen Beschluss des Ortsbeirats Stierstadt ein Teil entrissen und Weißkirchen zugeschlagen. Der Ortsbeirat Weißkirchen zeigte keine Haltung und stimmte diesem rücksichtslosen Landraub zu. Die Begründung der Stadt war fadenscheinig, es war wohl eine politische Entscheidung.

Wegen ihrer eigenen Rücksichtslosigkeit hat die Stadt Oberursel ihren Anspruch auf die Rücksicht und den Beistand anderer in der „Lex Oberursel“ verwirkt.



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