Erfolg im Kampf gegen die Vermüllung

Schwalbach (sbw). Wie das Ordnungsamt mitteilt, ist es im vergangenen Monat gleich zwei Mal gelungen, die Verursacher einer illegalen Sperrmüllablagerung zur Verantwortung zu ziehen. Möglich wurde dies in einem Fall durch einen aufmerksamen Anwohner. Dieser bemerkte eine illegale Müllentsorgung in der Wohnstadt Limes und informierte das Ordnungsamt. Ein besonders dreister Fall, denn der Sperrmüll wurde im Schutz von Regen und Dunkelheit aus einem auswärtigen Fahrzeug am Straßenrand abgeladen. Dank der Beweisfotos des Anwohners konnte der Verursacher jedoch schnell ermittelt werden. Am Tag darauf musste er den Sperrmüll wieder abholen und gleich vor Ort ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro zahlen. Ein weiterer Fall einer „wilden Sperrmüllablagerung“ wurde in der Julius-Brecht-Straße von den Ordnungspolizisten erfolgreich aufgeklärt. Hier ist ebenfalls mit einem Bußgeld zwischen 200 und 500 Euro – angepasst an die unterschiedlichen Sperrmüllmengen der beiden Verursacher – zu rechnen. Die Bußgelder können übrigens noch sehr viel höher ausfallen. Bis 2500 Euro sind möglich, wenn es sich um größere Mengen handelt oder wenn sich Sondermüll unter dem illegal abgelegten Sperrgut befindet, der dann aufwändig entsorgt werden muss.



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