Appell: Vom Angebot der Briefwahl Gebrauch machen

Bad Homburg (hw). Die Vorbereitungen für die Kommunal-, Oberbürgermeister- und Ausländerbeiratswahlen am Sonntag, 14. März, laufen auf vollen Touren. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie trifft die Stadtverwaltung für die Wahl besondere Vorkehrungen, um einen möglichst sicheren Verlauf des Wahlvorgangs zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ruft das Wahlamt alle Bürger dazu auf, nach Möglichkeit von dem Angebot der Briefwahl Gebrauch zu machen.

Briefwahlunterlagen können schriftlich (Rathaus, Wahlamt, Rathausplatz 1, 61348 Bad Homburg), per Fax (06172-1003181), persönlich (aber nicht telefonisch) oder per E-Mail an wahlen@bad- homburg.de beantragt werden. Anzugeben sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Adresse. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation empfiehlt das Wahlbüro eindringlich, Briefwahlunterlagen über das Internet (www.bad-homburg.de) zu beantragen. Der schnellste Weg ist der Online-Antrag mit Hilfe des QR-Codes. Die personalisierten Daten auf der Wahlbenachrichtigung können direkt mit dem Smartphone eingelesen und Briefwahlunterlagen beantragt werden. Der Online-Antrag kann auch unter www.bad-homburg.de/wahlen gestellt werden. Dazu wird die Nummer des Wahlbezirks und die Wählerverzeichnis-Nummer benötigt, die sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet. Der Wahlbrief mit den ausgefüllten Stimmzetteln zur jeweiligen Wahl der Stadtverordnetenversammlung, des Kreistags, des Ortsbeirats, des Ausländerbeirats oder des Oberbürgermeisters sowie dem unterschriebenen Wahlschein muss so rechtzeitig dem Magistrat übersendet werden, dass er dort spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Rathaus an der Rathaus-Information abgegeben oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Aufgrund der bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen bittet die Verwaltung darum, möglichst von den vorab beschriebenen Beantragungswegen Gebrauch zu machen und dadurch ein persönliches Erscheinen im Wahlbüro zu vermeiden.

Wer dennoch vorab im Wahlbüro wählen möchten, kann dies nur mit vorheriger Terminvereinbarung in der Zeit vom 8. Februar bis zum 12. März (13 Uhr). Termine können auf der städtischen Homepage unter www.bad-homburg.de oder unter Telefon 06172-1001908 oder -1909 gebucht werden. Mitzubringen sind ein Ausweis und die Wahlbenachrichtigung. Anstelle der Wahlbenachrichtigung können auch Blanko-Formulare verwendet werden, die im Wahlbüro vorliegen. Um einen Briefwahlantrag für eine andere wahlberechtigte Person zu stellen, benötigt man eine schriftliche Vollmacht.

Bei den anstehenden Kommunalwahlen werden die Vertreter des Kreistags, der Stadtverordnetenversammlung, der sieben Ortsbeiräte sowie des Ausländerbeirats gewählt. Zusätzlich findet in Bad Homburg noch die Wahl des Oberbürgermeisters statt. Wahlberechtigt für die Kommunal- und Oberbürgermeisterwahl sind Deutsche und Unionsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (am 14. März 2003 oder früher geboren sind) und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag (Stichtag ist 31. Januar 2021) in Bad Homburg gemeldet sind. Für den Ausländerbeirat sind alle ausländischen Bürger wahlberechtigt, es gelten die dieselben Bestimmungen wie bereits oben erwähnt.

Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind: In Bad Homburg sind das 49 Stimmen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sowie neun Stimmen für die Wahl des jeweiligen Ortsbeirats. Die Wahlberechtigten können dabei Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen (Panaschieren). Der Oberbürgermeister wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Jeder Bürger hat eine Stimme, die er vergeben darf. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Bei der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, der die meisten gültigen Stimmen für sich vereint. Der Termin für eine eventuelle Stichwahl wäre der 28. März. Auch bei der Wahl des Ausländerbeirats hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Bis zu drei Stimmen dürfen auf jeden Bewerber kumuliert werden. Panaschieren und Streichungen sind aufgrund des Wahlsystems nicht möglich. In Bad Homburg sind für den Ausländerbeirat insgesamt 13 Stimmen zu vergeben.

In Bad Homburg sind insgesamt 45 740 Personen wahlberechtigt. Die Wahlbenachrichtigungen werden in dieser Woche verschickt. Am Donnerstag, 4. Februar, werden die Musterstimmzettel für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiratswahlen als Beilage in der Bad Homburger Woche verteilt. Der Musterstimmzettel für die Ausländerbeiratswahl wurden bereits versendet. Alle Musterstimmzettel stimmen inhaltlich mit den Originalstimmzetteln überein.

Der Musterstimmzettel enthält Erläuterungen zur Wahl selbst, zur Briefwahl und über die Stimmabgabemöglichkeit. Sie sind als Muster gekennzeichnet und dürfen am Wahltag nicht benutzt werden. Jeder Wahlberechtigte wird im Wahllokal für jede Wahl einen neuen Stimmzettel erhalten. Ferner wird empfohlen, den interaktiven Musterstimmzettel im Internet auf der Homepage der Stadt (www.bad-homburg.de/wahlen) für die Gemeinde Musterhausen auszuprobieren. Weitere Infos, Termine und Links zu interessanten Seiten sind ebenfalls auf der Stadt-Homepage zu finden.



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