Tempo-30-Zone ausgeweitet

Bad Homburg (hw). In der Kaiser-Friedrich-Promenade/Augustaallee ist die bestehende Tempo-30-Zone erweitert worden. Die Zone beginnt jetzt auf der Promenade bereits nach der Einmündung zur Ferdinandstraße und wurde erweitert um die Friedrichstraße sowie um zwei Abschnitte der Ferdinandstraße, in denen die Einbahnregelung angeordnet ist.

Für die Verkehrsteilnehmer gilt innerhalb der Tempo-30-Zone die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde und die Rechts-vor-links-Regelung.

Die neue Vorfahrtsregelung führt dazu, dass der von der Kaiser-Friedrich-Promenade stadtauswärtsfahrende Verkehr an der Einmündung Friedrichstraße aufgrund der Rechts-vor-links-Regelung Vorfahrt gewähren muss. Zur Erhöhung der Aufmerksamkeit und Sicherheit sind im Bereich der Kaiser-Friedrich-Promenade Ecke Friedrichstraße für mehrere Wochen Warnschilder aufgestellt, die auf die geänderte Vorfahrtsregelung hinweisen.

In der Friedrichstraße, in der die Einbahnregelung gilt, ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer reduziert. Für den Radverkehr ist es erlaubt, entgegen der Einbahnrichtung zu fahren. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den genannten Bereich mit erhöhter Vorsicht zu befahren.



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