Stadt verlängert Corona-Maßnahmen bis vorerst 20. Dezember

Bad Soden (bs) – Einhergehend mit der in der vergangenen Woche beschlossenen Verlängerung der bundesweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dehnt auch die Stadt Bad Soden am Taunus ihre seit dem 2. November geltenden lokalen Regelungen bis vorerst Sonntag, 20. Dezember 2020 aus.

„Natürlich bedeutet die Verlängerung der Maßnahmen weitere Einschränkungen in unserem täglichen Leben“, sagt Bad Sodens Bürgermeister Dr. Frank Blasch. „Der Kampf gegen das Virus fordert einen langen Atem und viel Disziplin. Mir ist bewusst, wie schwer das vor allem in der sonst so geselligen Adventszeit fällt. Nichtsdestotrotz rufe ich dazu auf, weiterhin Kontakte, wo es geht, zu vermeiden und somit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.“

Konkret gelten für die Stadt Bad Soden am Taunus weiterhin bis zunächst einschließlich dem 20. Dezember 2020 folgende Maßnahmen: Die Stadtgalerie sowie das Stadtmuseum bleiben geschlossen. Stadtführungen können nicht stattfinden. Die Stadtbücherei bleibt für Ausleihen geöffnet, ein Aufenthalt ist nicht möglich. Es gilt Maskenpflicht.

Alle Sporthallen und Sportplätze sowie Bolzplätze bleiben grundsätzlich weiterhin geschlossen. Da Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand weiterhin erlaubt ist, bleibt die Tartanbahn auf der Sportanlage Sauerborn öffentlich zugänglich. Spielplätze bleiben geöffnet.

Städtische Veranstaltungen finden im Dezember nicht statt.

Die Mehrzweckräume in der Hasselgrundhalle sowie im Bürgerhaus Neuenhain bleiben grundsätzlich geschlossen, insbesondere auch für den Übungsbetrieb von Vereinen und sonstigen Institutionen.

Die Verwaltung ist weiterhin erreichbar. Es wird darum gebeten, Anliegen primär telefonisch oder per E-Mail zu klären und persönliche Vorsprachen nur in dringenden Fällen vorzunehmen. Das Bürgerbüro im Paulinenschlösschen bleibt geöffnet, arbeitet allerdings ausschließlich per Terminvergabe. Termine können unter der Telefonnummer 06196-208-800 vereinbart werden. In der gesamten Verwaltung herrscht Maskenpflicht. Städtische Gremien tagen weiterhin unter strengen Hygieneauflagen und, wenn möglich, auch digital.

Der Wertstoffhof bleibt geöffnet, es gilt Maskenpflicht. Bioabfallsäcke und Gelbe Säcke sind weiterhin in „Tütenkisten“ vor dem Paulinenschlösschen, dem Rathaus und in den Windfängen des Bürgerhauses in Neuenhain zur Selbstabholung ausgelegt.

Friedhöfe bleiben geöffnet, für Besuche gibt es keine Maskenpflicht. Anders bei Beisetzungen: hier gilt eine Maskenpflicht im Innen- und Außenbereich für die gesamte Dauer der Beisetzung.

Darüber hinaus gelten auch in Bad Soden am Taunus sämtliche bundesweiten Vorgaben. Diese können im Detail unter www.bundesregierung.de eingesehen werden. Regelungen über den 20. Dezember 2020 hinaus, vor allem in Bezug auf den Jahreswechsel, werden rechtzeitig bekanntgegeben.



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