Stellvertretende Schiedsperson für Amtsbezirk Bad Soden II gesucht

Bad Soden (bs) – Für den Schiedsamtsbezirk Bad Soden am Taunus II (Altenhain und Neuenhain) ist eine stellvertretende Schiedsperson (m/w/d) zu wählen. Die Aufgaben des Schiedsamts bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach den Vorschriften des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Die Schiedsperson ist aber kein Schiedsrichter und zu einer Entscheidung irgendwelcher Art nicht befugt. Zwang zur Einigung darf sie nicht ausüben. Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson stets unparteiisch sein. Gemäß § 3 (1) des Hessischen Schiedsamtsgesetzes muss diese Person nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für das Amt geeignet sein. Das Amt kann gemäß §3 (2) Hessisches Schiedsamtsgesetz nicht bekleiden,

wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;

wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

In das Amt soll gemäß § 3 (3) nicht berufen werden, wer

bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;

nicht in dem Bezirk des Schiedsamts, bei Gemeinden mit mehreren Schiedsämtern nicht in der Gemeinde wohnt;

durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Die Wahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus und bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Versammlung. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Bestätigung der Schiedsperson erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts Königstein im Taunus.

Interessierte Personen, die sich für dieses Amt zur Wahl stellen möchten, melden sich bitte schriftlich mit kurzem Lebenslauf bis Freitag, 12. November, beim Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus, Ilka Bobowski, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus. Rückfragen sind unter der Telefonnummer 06196-208-101 möglich.



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