Forderungsanmeldung wegen Insolvenz von Greensill

Eschborn (ew). Bis zum 14. Mai lief die Frist zur Forderungsanmeldung der Gläubiger der Greensill Bank beim Insolvenzverwalter. Dies betrifft auch die Stadt Eschborn mit ihren ausstehenden Forderungen in Höhe von 35 Millionen Euro. Aufgrund der großen Erfahrungen und der hohen Expertise bei Insolvenzanmeldungen im Fachbereich Finanzen der Stadt Eschborn wurde die Forderungsanmeldung für die Bankeninsolvenz bereits intensiv vorbereitet. Die Unterlagen wurden zusätzlich noch durch eine Kanzlei geprüft, die bereits in die Materie eingearbeitet war und auf fundierte Detailkenntnisse zurückgreifen konnte. Dieses Vorgehen schien in Anbetracht der Schadenssumme sachgemäß. Zudem konnte man über die Vereinbarung eines Pauschalpreises eine sehr wirtschaftliche Vereinbarung erzielen. Auf diesem Wege wolle man sicherstellen, dass die Forderungsanmeldung in diesem vielbeachteten Verfahren den höchsten Ansprüchen genüge. Die Forderungsanmeldungen in Höhe von 35 Millionen Euro zuzüglich rund 65 000 Euro Zinsen sind nun beim Insolvenzverwalter erfolgt. „Dies ist der wesentliche Meilenstein, um möglichst viel von unserem Geld, dem der Eschborner Bürger, zurückzuerhalten“, erklärt Bürgermeister Shaikh.

Ein weiterer sinnvoller Schritt zur Begleitung des Verfahrens könnte auch der nachträgliche Beitritt zur Gläubigergemeinschaft der geschädigten Kommunen der Greensill Bank unter Führung der Stadt Monheim sein. Ein Beitritt im April, zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Forderungsanmeldung, erschien dem Magistrat aufgrund der bereits eingeholten umfangreichen rechtlichen Beratung zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig. Für das weitere, auf Jahre angelegte Verfahren erscheint es jedoch als zielführend, dass eine umfassende rechtliche Beratung erfolgt, da ständig neue Sachverhalte und Fragestellungen auftreten.

Bürgermeister Shaikh hält an dieser Stelle einen kommunalen Schulterschluss für sinnvoll und effizient, da die Problemlagen bei den weiteren betroffenen Städten und Gemeinden sehr ähnlich sind. „Das gemeinsame Vorgehen erscheint vor dem Hintergrund, dass die Kosten von den 17 beteiligten Kommunen gemeinschaftlich getragen werden, auch wirtschaftlich sinnvoll, denn es handelt sich bei den aufgeworfenen Rechts- und Haftungsfragen um ein sehr komplexes Verfahren, welches uns noch lange Zeit beschäftigen wird.“



X