Freie Wählergemeinschaft kritisiert Absage der Gemeindevertretersitzung

Glashütten (kw) – Nach der in der Ältestenratssitzung am 5. Dezember verkündeten Entscheidung der Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Heike Kolter, hat der Haupt-und Finanzausschuss (HFA) der Gemeinde Glashütten am 11. Dezember gemäß § 51 a Hessische Gemeindeordnung (HGO) über verschiedene Angelegenheiten anstelle der Gemeindevertretung Beschlüsse gefasst. Die Freie Wähler Gemeinschaft Glashütten-Oberems-Schloßborn (FWG) kritisiert diese Entscheidung insbesondere im Hinblick auf die vorgelegten Tagesordnungspunkte.

Nach Aussage der Fraktionsvorsitzenden Karin Kempf sind die Mitglieder der FWG einstimmig der Meinung, dass eine Parlamentssitzung unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln durchaus möglich gewesen wäre. „Wir gehen alle zum Einkaufen, arbeiten zum Teil außer Haus und unsere Kinder sitzen in Bussen und Schulen nebeneinander. Ansteckungsgefahren begegnen wir im Alltag ständig“, hebt Kempf heraus.

Der FWG sei auch keine andere Gemeinde oder Stadt bekannt, die die Beschlussfassung zum Haushalt und eine Gebührenerhöhung im Abfallbereich nicht im Plenum behandele. Mit der Absage werde 18 Gemeindevertreter*innen die Möglichkeit genommen, zu diesen wichtigen Themen Fragen zu stellen, ihre Meinung öffentlich zu äußern, Anträge zu stellen, geschweige denn darüber abzustimmen. Wenn im Haupt-und Finanzausschuss hierüber die Beschlussfassung erfolge, dann würden alle anderen Gewählten, die ebenso ein Mandat haben, an der Ausübung gehindert.

Insbesondere auch die Außenwirkung dieses Vorgehens wird von der FWG kritisiert. Kempf dazu: „Gerade eine Gebührenerhöhung und die Beschlussfassung zum Haushalt treffen auf großes Interesse in der Bürgerschaft. Auch hier wird die Öffentlichkeit in erheblichem Umfang an einer Nachverfolgung der Beratungen gehindert.“ Ein weiterer Aspekt, den die FWG vorbringt, ist die „Eilentscheidung“, nach der der HFA bestimmte Entscheidungen nach § 51 a HGO treffen kann. „In dringenden Angelegenheiten entscheidet…. der Finanzausschuss an Stelle der Gemeindevertretung, wenn die vorherige Entscheidung der Gemeindevertretung nicht eingeholt werden kann und Gründe des öffentlichen Wohls keinen Aufschub dulden…“

Für die FWG stellt sich die Frage, wer darüber entscheidet, welche Angelegenheiten der ursprünglich geplanten Tagesordnung der Gemeindevertretung dringend und unaufschiebbar sind.

Nach der HGO ist der Etat in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen (nach vorheriger eingehender Behandlung im Haupt-und Finanzausschuss). Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Dies vor Augen moniert die FWG, diese Sollvorgabe werde weder mit einer Beschlussfassung am 11. Dezember in der Gemeindevertretung noch in einer HFA-Sitzung am gleichen Tag erfüllt. In den vergangenen Jahren sei der Haushalt, aus den unterschiedlichsten Beweggründen, mehr als einmal erst im „neuen“ Jahr verabschiedet worden.

In puncto Gebührenerhöhung Abfall stellt die Freie Wähler Gemeinschaft die Frage, wo die Dringlichkeit und Unaufschiebbarkeit zum öffentlichen Wohl zu sehen wäre. Gebührenerhöhungen könnten wann immer im Jahr beschlossen werden (natürlich nicht rückwirkend).

Mit Verwunderung habe die FWG auch zur Kenntnis genommen, dass wohl bereits am 17. November eine Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes eingegangen sei, nach welcher die Beschlussfassung zum Haushalt einer Dringlichkeit unterliegt. Die FWG fragt sich, warum weder in den darauffolgenden Sitzungen des HFA am 28. November und am 1. Dezember noch auf der Gemeinde-Homepage oder in der Presse ein Wort hierüber verloren worden wäre. Die FWG versteht nach ihren Worten unter Transparenz „etwas anderes“. Karin Kempf: „Erst einen Tag vor der geplanten Gemeindevertretersitzung war in der örtlichen Presse zu lesen, dass die Sitzung zu der ja auch öffentlich eingeladen war, abgesagt ist. Jetzt musste der HFA zum zweiten Mal über Dinge tagen, die er bereits in zwei Sitzungen abgehandelt hat.“

Abschließend unterstreicht sie nochmals, alle Mitglieder der Gemeindevertretung hätten vom Wähler ein Mandat erhalten, das sie auch ausfüllen sollten. „Bei derart wichtigen Angelegenheiten kann es nicht sein, dass statt des Plenums nur ein Vertreter der jeweiligen Partei oder Wählergruppe die Entscheidung trifft. Die/der Vertreter*in der FWG hat nur unter Protest an der HFA-Sitzung teilgenommen“, erklärt die Fraktionsvorsitzende voller Empörung abschließend. (pu)



X