Gegendarstellung zum Artikel „Kräthenbach, Wenn man ein Biotop zerstört, dann ist es keins mehr“

Zu dem Artikel „Kräthenbach: Wenn man ein Biotop zerstört, dann ist es keins mehr“ in der Kelkheimer Zeitung vom 1. März stelle ich fest:

1. Unwahre Tatsachenbehauptung: „Doch jetzt werden unter dem Deckmantel der Grundstückspflege und der Verkehrssicherungspflicht Tatsachen geschaffen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind.“ bzw. „Der Baum, der am vergangenen Freitag unter dem Deckmantel der angeblichen Verkehrssicherungspflicht gefällt wurde, war Habitat für Buntspechte, die Höhlen registrierte auch der Baum-Experte, der eben diese Bäume fällt.“

Richtig ist, dass der betroffene Baum fachmännisch begutachtet wurde und für geschädigt mit zweifelhafter Standfestigkeit befunden wurde. Daher wurde der Baum auf Veranlassung meines Mandanten gefällt, um seiner gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

2. Unwahre Tatsachenbehauptung: „Da ist die Rede von einer komplett runtergeschnittenen 10 Meter langen Brombeerhecke, für die von der Unteren Naturschutzbehörde ein Bestandsschutz erlassen wurde.“ bzw. „Eine Brombeerhecke, für die ein Bestandschutz angeordnet wurde, ist auf einer Länge von 10 Metern verschwunden.“

Richtig ist, dass eine Brombeerhecke auf dem Grundstück existiert, welche in Ansprache mit der Unteren Naturschutzbehörde nicht entfernt werden soll. Diese Hecke wird jährlich in adäquatem Maße zurückgeschnitten, damit sie im nächsten Frühling wieder neu austreiben kann. Eine vollständige Entfernung der Hecke hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Die Hecke existiert nach wie vor.

3. Unwahre Tatsachenbehauptung: „Große, jahrzehntealte Bäume fielen der Kettensäge zum Opfer.“ – in Verbindung mit zwei Lichtbildern, welche den Vorher/Nachher Zustand abbilden sollen.

Richtig ist, dass der auf dem „nachher“-Bild zu sehende gefällte Baum bereits im vergangenen Jahr ohne menschliches Zutun umgefallen ist und nun vor wenigen Wochen zerkleinert und die Holzstämme aufgestapelt wurden. Eine vorsätzliche Fällung Jahrzehnte alter Bäume hat nicht stattgefunden.

4. Unwahre Tatsachenbehauptung: „Doch gerade diese Behörde (Bezugnahme auf die Untere Naturschutzbehörde) nimmt sich derzeit komplett aus ihrer Verantwortung.

Richtig ist, dass alle in dem Artikel genannten und auch tatsächlich durchgeführten Maßnahmen auf dem Grundstück durch meinen Mandanten nur in vollständiger Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgt sind und diese ihre Verantwortung gegenüber meinem Mandanten aber auch gegenüber den angrenzenden Bürgern vollumfänglich wahrnimmt.

5. Unwahre Tatsachenbehauptung: „Da es sich bei dem Bereich Kräthenbach und dem Grundstück um einen Außenbereich im Innenbereich handelt, hat der Bürgermeister Albrecht Kündiger keine Handlungshandhabe.“

Richtig ist, dass die Stadt Kelkheim und somit auch der Bürgermeister als dessen persönliches staatliches Organ von der unteren Naturschutzbehörde vor der Durchführung von Maßnahmen zu einer Stellungnahme aufgefordert wurden, welche im Entscheidungsfindungsprozess berücksichtigt worden wäre.

6. Unwahre Tatsachenbehauptung: „Inzwischen gibt es auf dem Gelände keine bodendeckende Schicht mehr, die im Zusammenhang eines Biotops ein wichtiger Mosaikstein beim Erhalt von Biodiversität ist.“

Richtig ist, dass die bodendeckende Schicht bislang nicht Gegenstand von irgendwelchen Maßnahmen auf dem Grundstück war und unverändert fortbesteht.

7. Unwahre Tatsachenbehauptung: „Im vergangenen Jahr wurde auf dem Areal der Sonnentau entdeckt. Etwa 30 Pflanzen hatten sich an den Stellen, an denen das Wasser auf dem Grundstück steht, angesiedelt. Der Sonnentau steht unter Naturschutz und gilt als besonders schützenswert.“

Richtig ist, dass der auf dem Grundstück entdeckte Sonnentau nicht unter Naturschutz steht und auch nicht besonders schützenswert ist. Der Sonnentau wurde gutachterlich untersucht und es wurde festgestellt, dass es sich hierbei um eine illegale Ansalbung – ein Ausbringen gebietsfremder Pflanzen in die Natur mittels Ansaat oder Anpflanzung handelt. Somit hat sich der Sonnentau weder natürlich auf dem Grundstück entwickelt, noch handelt es sich bei der aufgefunden Art um eine geschützte Art nach den FFH-Richtlinien.

Martin Edding

Der Abdruck der Gegendarstellung erfolgt in Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtung ohne Rücksicht auf ihren Wahrheitsgehalt.



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