Bekanntmachung: Haushaltssatzung der Stadt Königstein im Taunus für das Haushaltsjahr 2015

Königstein (red) – Aufgrund der §§94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBL. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.5.2013 (GVBl. 11 S. 218), hat die Stadtverordnetenversammlung am 9.12.2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf - 35.408.960 Euro

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen 36.297.370,00 Euro

mit einem Saldo von 888.410,00 Euro

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,00 Euro

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 300,00 Euro

mit einem Saldo von 300,00 Euro

mit einem Fehlbetrag von 888.710,00 Euro

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 606.310,00 Euro

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 84.630,00 Euro

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 3.685.600,00 Euro

mit einem Saldo von - 2.700.970,00 Euro

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.535.000,00 Euro

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 1.535.000,00 Euro

mit einem Saldo von 0,00 Euro

mit einem Zahlungsmittelbedarf des

Haushaltsjahres von - 2.094.660,00 Euro

festgesetzt.

§2: Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2015 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.535.000,00 Euro festgesetzt.

§3: Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§4: Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2015 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 17.000.000,00 Euro festgesetzt.

§5: Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer B auf 540 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.

3. Zweitwohnsitzsteuer 10 v.H.

§6: Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am 9.12.2014 beschlossene Stellenplan.

§7: 1. Die im Haushaltsplan ausgewiesenen Teilergebnishaushalte und Teilfinanzhaushalte bilden entsprechend den Regelungen des §4 GemHVO Budgets.

2. Budgetzeitraum ist das jeweilige Haushaltsjahr (1.1. bis 31.12.)

Königstein im Taunus, 10. Dezember 2014 Bürgermeister

Leonhard Helm

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach der HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Hiermit genehmige ich

1. den in §2 der Haushaltssatzung der Stadt Königstein für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 1.535.000 Euro (in Worten: Eine Millionen Fünfhundertfünfunddreißigtausend Euro)

gemäß §103 Abs. 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite meiner Genehmigung nach §103 Abs. 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf,

2. den in §4 der vorgenannten Satzung für die Aufnahme von Kassenkrediten festgesetzten Höchstbetrag von 17.000.000 Euro (in Worten: Siebzehn Millionen Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

Bad Homburg v. d. Höhe, 19. März 2015

Der Landrat des Hochtaunuskreises

Ulrich Krebs, Landrat

Öffentliche Auslegung

Gem. der §§94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert am 27.05.2013 (GVBl. 11 S. 218), wird der Haushaltsplan 2015 der Stadt Königstein im Taunus zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der Haushalt 2015 nebst Anlagen liegt von Montag, 13.4.2015, bis einschließlich Freitag, 24.4.2015, im Rathaus Königstein, Finanzverwaltung, Burgweg 5, Zimmer 104, während der Dienstzeiten:

montags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr, dienstags, mittwochs, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14.30 bis 15.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr

öffentlich aus.

Königstein im Taunus, 24. März 2015

Der Magistrat

Leonhard Helm, Bürgermeister



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