Bekanntmachung: Unanfechtbarkeit einer vereinfachten Umlegung

Der Magistrat der Stadt Königstein im Taunus veröffentlicht in seiner Eigenschaft als Umlegungsstelle die folgende Bekanntmachung:

Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung für das Gebiet Kronthaler Straße 61 in der Gemarkung Flur 5 und 7 Flurstück(e) 205/1 und 26/1, 27/4 und 27/6.

Im Rahmen des vereinfachten Umlegungsverfahrens Kronthaler Straße 61 wird gemäß §83 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der am 23.11.2017 gefasste Beschluss über die vereinfachte Umlegung mit Ablauf des 02.01.2018 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Die Geldleistungen sind fällig.

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung kann – insbesondere bis zur Berichtigung des Grundbuchs im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus, Zimmer 26, von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Königstein im Taunus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus als Umlegungsstelle, Widerspruch erhoben werden.

Königstein, den 02.01.2018

DER MAGISTRAT

Krimmel, Erster Stadtrat



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