Für Menschen da sein, die Hilfe brauchen

Hochtaunuskreis – Der Jahresbericht 2016 der Betreuungsbehörde wurde dem Kreisausschuss des Hochtaunuskreises vorgelegt. Demnach standen 3.282 Menschen 2016 im Kreis unter gesetzlicher Betreuung. Die Zahl der Neuverfahren beträgt 571 und ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. „Das Anliegen der Betreuungsbehörde ist es, den Bürgern, die mit ihren rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten nicht mehr alleine zurechtkommen, zu helfen. Hierbei steht immer das Wohl der Betroffenen im Vordergrund“, sagte Kreisbeigeordnete Katrin Hechler.

Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, für das Gericht Personen zu suchen und vorzuschlagen, die als gesetzliche Betreuer geeignet sind. Von den derzeit zu betreuenden Personen sind 1.561 (48 Prozent) männlich und 1.721 (52 Prozent) weiblich. Grundsätzlich kann für jeden Menschen, der wegen einer psychischen Erkrankung, körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenmächtig regeln kann, eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Körperlich bedingte und geistige Behinderungen bilden mit 46 Prozent den größten Teil unter Betreuung stehenden Menschen im Kreis. Eine zweite Gruppe bilden die Menschen mit Demenzerkrankungen. Hiervon sind 992 Personen betroffen und machen 30 Prozent aus. Psychische Erkrankungen sind bei 628 Menschen der Auslöser für eine gesetzliche Betreuung, da die Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihre Entscheidungen selbst zu treffen oder ihre Angelegenheiten zu regeln. Die kleinste Gruppe bilden die aufgrund einer Suchterkrankung unter Betreuung gestellten Menschen mit 159 Personen oder 5 Prozent. Ein Berufsbetreuer kommt zum Einsatz, wenn zum einen kein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht oder zum anderen die Führung der Betreuung so schwierig ist, dass professionelle Hilfe eingesetzt werden muss. Zum Stichtag 31. Dezember 2016 wurden 1841 Betreuungen von Angehörigen, 136 von ehrenamtlichen Bürgern, 122 von Mitarbeitern der Betreuungsvereine und 1.183 von Berufsbetreuern geführt.

Durch jahrelange Aufklärung der Bevölkerung zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ist zu beobachten, dass immer mehr Menschen auf diese Möglichkeiten zurückgreifen, um einer eventuellen rechtlichen Betreuung vorzubeugen. Während des Berichtszeitraums wurden zahlreiche Beratungsgespräche zu diesem Thema durch die Betreuungsbehörde geführt. Zu dem Thema Vorsorgevollmachten wurden im Jahr 2016 insgesamt 242 Anfragen bearbeitet und weitere 193 Beratungsgespräche zu allgemeinen Betreuungsfragen geführt.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsgesetz wurde die Betreuungsstelle am 1. Januar 2013 in „Betreuungsbehörde“ umbenannt. Grundlage für die Aufgaben der Betreuungsbehörde ist im Wesentlichen das Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (Betreuungsbehördengesetz-BtBG). Weitere Grundlagen sind der Paragraph 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).



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