Die Stadtverordneten informieren über ihre Sitzung vom 23. Mai

Vor Eintritt in die Tagesordnung bat Stadtverordnetenvorsteher von Bethmann alle Anwesenden, sich für eine Schweigeminute zum Gedenken an die Opfer des Terroranschlags in Manchester von ihren Plätzen zu erheben.

Die Tagesordnung der 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgende Punkte:

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP, SPD und CDU – Sicherheitskosten Burgfest 2017

Zur Sicherstellung des Burgfestes 2017 übernimmt die Stadt Königstein im Taunus die Deckung der Sicherheitskosten der Veranstaltung im Wege einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 40.000,00 EUR. Im Gegenzug verpflichtet sich der Burgverein, die für diesen Zweck angefallenen Kosten insoweit der Stadt Königstein im Taunus zu erstatten, als erzielte Einnahmen zur Verfügung stehen. Ein erzielter Überschuss ist für die Deckung der Aufwendungen der Stadt Königstein im Taunus zu verwenden.

25 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Kenntnisnahme von der Durchführung einer vereinfachten Umlegung im Gebiet Wiesbadener Straße 189, Gemarkung Schneidhain, Flur 4, Flurstücke 102/4, 102/5, 102/6, 102/9 und 184/87

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt diese vereinfachte Umlegung zur Kenntnis.

Wahl von zwei Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Königstein II (Falkenstein)

Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Joachim Hartmann, Reichenbachweg 10, 61462 Königstein im Taunus und Frau Dagmar Sawistowsky, Reichenbachweg 8, 61462 Königstein im Taunus, zu Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Königstein II (Falkenstein).

21 Ja, 0 Nein, 9 Enthaltung(en)

Wahl eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Königstein III (Mammolshain)

Die Stadtverordnetenversammlung wählt Albrecht Grölz, Vorderstraße 19, 61462 Königstein im Taunus, zum Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Königstein III (Mammolshain).

23 Ja, 0 Nein, 8 Enthaltung(en)

Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus; sechster Abschnitt Ortsbeiräte, Ergänzung des § 33 – Geschäftsgang

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus beschließt, die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus in § 33 – Geschäftsgang – um folgenden Punkt zwei zu ergänzen:

§ 33

Geschäftsgang

2. Schriftliche Anfragen, die in der Sitzung des Ortsbeirates beantwortet werden sollen, müssen 14 Tage vor Beginn der Sitzung bei dem Ortsvorsteher/der Ortsvorsteherin eingegangen sein. Es sind Zusatzfragen gemäß § 11 Abs. 3 möglich. Ist eine mündliche Antwort in der Sitzung des Ortsbeirates durch den Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin oder den Magistrat nicht möglich, so ist die Antwort schriftlich innerhalb einer Frist von vier Wochen zu geben.

27 Ja, 0 Nein, 4 Enthaltung(en)

Satzung der Stadt Königstein im Taunus über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)

Der der Original-Niederschrift beigefügte Entwurf einer Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Königstein im Taunus wird als Satzung beschlossen.

31 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Anmerkung: Die Satzung wird in der heutigen Ausgabe der Königsteiner Woche gesondert veröffentlicht.

Neufassung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Königstein im Taunus, Vorlage: 9009/2017

Der der Original-Niederschrift beigefügte Entwurf einer Neufassung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Königstein im Taunus wird als Satzung beschlossen.

31 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Anmerkung: Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben der Königsteiner Woche veröffentlicht.

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe; hier: Erneuerung des „Reichenbachdurchlasses im Zuge der Grunderneuerung Arndtstraße“ in Königstein im Taunus; Vorlage: 60/2017

Die Genehmigung gemäß § 100 HGO sowie Dienstanweisung vom 06.05.1997 für eine außerplanmäßige Ausgabe zur Erneuerung des „Reichenbachdurchlasses im Zuge der Grunderneuerung Arndtstraße“ in Königstein im Taunus für die I09094, Kostenstelle 50901100 für das Sachkonto 0960010 über 100.000,00 EUR wird erteilt.

31 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan S 2.2 „Kohlweg II“; hier: 1. Vorentwurf S 2.2 „Kohlweg II“

2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

3. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB

1) Die Bezeichnung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes wird von S 2.1 „Kohlweg II“ 2. Änderung in S 2.2 „Kohlweg II“ geändert.

2) Dem Vorentwurf für die Aufstellung des Bebauungsplanes S 2.2 „Kohlweg II“ wird zugestimmt.

3) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist durchzuführen.

4) Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB ist durchzuführen.

31 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 73 „Friedrich-Bender-Straße/Schwarzer Weg“; Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

1) Die in der Anlage A befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Stadt Königstein im Taunus beschlossen.

2) Der Entwurf des Bebauungsplanes K 73 „Friedrich-Bender-Straße/Schwarzer Weg“, Gemarkung Königstein, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, wird als Satzung beschlossen.

3) Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes K 73 „Friedrich-Bender-Straße/Schwarzer Weg“ werden als Satzung beschlossen.

4) Die Begründung des Bebauungsplanes K 73 „Friedrich-Bender-Straße/Schwarzer Weg“ wird beschlossen.

29 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Antrag der ALK-Fraktion

– Senkung der Kindergarten- und Hortgebühren

Der Antrag wurde seitens der ALK-Fraktion zurückgestellt.

Antrag der ALK-Fraktion

– Immissionsmessungen von Luftschadstoffen am Standort städtischer Kindergarten; Neu (Sodener Straße)

Der Magistrat wird gebeten, für den geplanten Standort des städtischen Kindergartens Immissionsmessungen für Luftschadstoffe durch eine externe Fachfirma gemäß den Vorschriften der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung durchzuführen.

11 Ja, 20 Nein, 0 Enthaltung(en)

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Antrag der ALK-Fraktion – Mauer am Aufgang zur Burg

Der Magistrat wird gebeten, das eingestürzte Teilstück der Mauer zwischen Luxemburger Schloss und Aufgang zur Burg wiederherstellen zu lassen.

Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Standsicherheit der übrigen Mauer zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu deren Stabilisierung zu veranlassen.

10 Ja, 20 Nein, 1 Enthaltung(en)

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Verkauf des Grundstückes „In den Hohwiesen“, Gemarkung Königstein, Flur 16, Flurstück 127/2, Größe: 258,0 m²

In nichtöffentlicher Sitzung wurde der Verkauf des Grundstückes mehrheitlich abgelehnt.

Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Mittwoch, dem 28. Juni 2017 um 19 Uhr im Bürgerhaus des Stadtteiles Falkenstein statt.

Alexander Frhr. von Bethmann

Stadtverordnetenvorsteher



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