Versammlung der Jagdgenossenschaft Kelkheim-Hornau

Königstein/Kelkheim (red) – Am Montag, 9. April 2018, findet um 20 Uhr in der Gaststätte „Am Reis“, Am Reis 7, 65779 Kelkheim (Taunus) eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.

Jagdgenossen dieser Jagdgenossenschaft sind alle Grundstückseigentümer in der Gemarkung Hornau, auf deren Grundstücken die Jagd ausgeübt werden kann und deren Grundstücke nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören. Weiterhin gehören alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke in der Gemarkung Kelkheim, nördlich der Linie Fischbacher Straße, Frankenallee und Sodener Pfad liegen, dazu.

Außerdem gehören zur Jagdgenossenschaft die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke in der Gemarkung Schneidhain, zwischen der Stadtgrenze von Kelkheim und der B 455 sowie dem Weg zwischen Schneidhain und der Roten Mühle liegen.

Alle Jagdgenossen, deren Grundstücke in den oben angegebenen Gebieten liegen, sind zur Jagdgenossenschaftsversammlung herzlich eingeladen.

Grundstückseigentümer, die nicht persönlich anwesend sein können, können sich vertreten lassen. Die Vollmachten müssen folgende Angaben enthalten: Name und vollständige Anschrift des Vollmachtgebers, Angabe mindestens eines Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück) des Vollmachtgebers.

Die Vollmacht ist zur Überprüfung, spätestens 36 Stunden vor Beginn der Versammlung, bei der Geschäftsstelle der Jagdgenossenschaft, Gagernring 6, Rathaus Kelkheim, Zimmer 203 vorzulegen.

Tagesordnung:

1. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Bericht über das Geschäftsjahr und Genehmigung der Jahresrechnung

4. Entlastung des Jagdvorstandes und der Kassenführung

5. Beschluss über die Verwendung des Jagdertrages

6. Verschiedenes

Nach § 7 Abs. 5 der Satzung ist die Versammlung unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder per Vollmachtvertretenen Jagdgenossen beschlussfähig.

Kelkheim (Taunus), 19.03.2018

gez. Zengerling

Vorsitzender des Jagdvorstandes



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