Amtliche Bekanntmachung

Bestellung zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Königstein II (Falkenstein). Hiermit wird amtlich bekannt gegeben, dass Clemens Frech, Hohemarkstraße 18, 61462 Königstein im Taunus, gemäß § 7 Absatz 1 Ortsgerichtsgesetz mit Wirkung vom 16. November 2020 zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichts Königstein II (Falkenstein) vom Direktor des Amtsgerichts Königstein im Taunus für die Dauer von zehn Jahren bestellt wurde. Seine Amtszeit läuft bis zum 3. Mai 2030.

Königstein im Taunus, 7.12.2020

Der Magistrat der Stadt Königstein im Taunus

Leonhard Helm

Bürgermeister



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