Aktuell Straßenreinigung besonders wichtig

Fast hat man nicht mehr damit gerechnet – aber dennoch: feucht, kalt und windig hat nun doch der Herbst Einzug gehalten. Dabei verlieren die Bäume zunehmend ihre bunte Blätterpracht und das Laub sammelt sich in den Gärten und auf unseren Straßen. Aufgrund der aktuellen Wetterlage ist es daher dringend erforderlich, dass alle Grundstückseigentümer ihrer Straßenreinigungspflicht nachkommen. Insbesondere nasses Laub stellt eine erhebliche Unfallgefahr dar und verwandelt Gehwege und Straßen in gefährliche Rutschbahnen.

Besonders wichtig ist auch die Reinigung der Rinnsteine. Denn bei starken Regenfällen kann es zu Überschwemmungen kommen, wenn das Wasser wegen des vielen Laubs nicht richtig in die Kanalisation abfließen kann oder gar die Straßeneinläufe verstopft sind. Es sollte daher im eigenen Interesse der Grundstückseigentümer liegen, wöchentlich die Straßenreinigung vorzunehmen. Nur so kann man eventuellen Schadensersatzansprüchen im Falle von Unfällen vorbeugen. Außerdem erspart man sich so unangenehme Post vom Ordnungsamt.

Um das Laub zu beseitigen, gibt es neben dem herkömmlichen Laubrechen auch die motorisierten Geräte. So praktisch es jedoch mit dem Laubgebläse ist, es verursacht leider auch erheblichen Lärm. Daher ist der Einsatz eines derartigen Gerätes in Wohngebieten gesetzlich auf die Zeit von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr an Werktagen beschränkt. Wer also zum guten, alten Laubrechen oder Besen greift, tut seinen eigenen Ohren, aber vor allem den Nachbarn einen Gefallen.

Verpflichteten, die sich selbst nicht zur regelmäßigen Reinigung in der Lage sehen, wird empfohlen, eine Firma zu beauftragen oder sich in der Nachbarschaft nach Jugendlichen umzusehen, die sich ihr Taschengeld aufbessern möchten.

Kritisches Überprüfen, ob Bäume oder Hecken in den öffentlichen Gehweg oder den Straßenraum hineingewachsenen sind, macht ebenfalls Sinn. Über den Sommer hatte die Vegetation genug Gelegenheit, sich auszudehnen. Spätestens jetzt ist es aber dringend erforderlich, die Gehwege bis in die Höhe von 2,50 Metern von Ästen zu befreien; über der Fahrbahn sind sogar 4,50 Meter freie Durchfahrtshöhe erforderlich.

Auch den Straßenlaternen sollte besondere Beachtung geschenkt werden. Eine zugewachsene Wegebeleuchtung kann in der dunklen Jahreszeit ihren treuen Dienst nicht verrichten. Und auch Verkehrsschilder müssen regelmäßig freigeschnitten werden, damit sie nicht übersehen werden.

Die Stadtverwaltung dankt allen, die stets ihrer Reinigungspflicht nachkommen.



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