Fahrräder auf dem Zebrastreifen besser schieben

Goslar/Königstein (hhf) – Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat am Rande des diesjährigen Verkehrsgerichtstages in Goslar auf eine besondere Situation zwischen Fahrrad- und Autofahrern hingewiesen, die auch für das zunehmend fahrradfreundliche Königstein von größerem Interesse ist – wenngleich die Rechtslage absolut nicht neu ist.

Es geht dabei um das Überqueren eines Zebrastreifens, der prinzipiell auf Fußgänger und deren Tempo ausgerichtet ist. Streng genommen müssen Radfahrer hier also absteigen und schieben. Mit Höchsttempo darüberzuradeln überfordert die Augenwinkel der wartepflichtigen Verkehrsteilnehmer ganz offensichtlich, aber auch das langsame Queren hoch zu Drahtesel kann im Falle des Unfalls für den Zweiradler nachteilig sein; das nennt sich dann „erheblicher Verstoß gegen die Sorfgaltspflicht“ und kann zum Beispiel 50 Prozent des Schadenersatzes für das kaputte Veloziped kosten.

Natürlich haften die Radler auch für einen Unfall mit Fußgängern auf dem Zebrastreifen, erst recht, wenn ein Zebrastreifen auch über den Radweg führt. Wo aber kein Kläger, da ist auch kein Richter, also empfiehlt es sich, mit Vernunft und Rücksicht die Sache anzugehen. Oder auch christlich: „Liebe Deinen Nächsten“ ist auch eine taugliche Grundregel für einen flüssigen, stressfreien und unfallarmen Straßenverkehr.



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