Herbstlaub ist Gemeinschaftsaufgabe

Der Herbst ist da und Spaziergänge durch die raschelnde Blätterpracht gehören zu den schönen Seiten dieser bunten Jahreszeit. Nun ist aber ein erhöhter Einsatz in Bezug auf die Reinigung der Gehwege, Straßenrinnen und alle übrigen öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich. In Königstein ist die Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der an diese Flächen angrenzenden Grundstücke mittels Satzung übertragen worden. Aus gegebenem Anlass möchte die Stadt Königstein auf die Straßenreinigungspflicht, insbesondere auf die Entfernung des Laubes, hinweisen. Das längere Liegenbleiben des Laubes führt zu gefährlichen Rutschpartien. Bei Unfällen können erhebliche Forderungen auf Schadensersatz- und Schmerzensgeld entstehen. Wenn ein Grundstücksanlieger die Aufgaben gemäß der Straßenreinigungssatzung nicht erfüllt, kann auch ohne Schaden ein Bußgeld verhängt werden. Das Herbstlaub also besser gleich entsorgen oder einen geeigneten Platz im Garten finden, Insekten und kleine Tiere werden es Ihnen danken.



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