Johannisheck: ALK hakt zum Rückbau nach

Königstein – Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) setzt, wie Co-Fraktionsvorsitzende Nadja Majchrzak in einer aktuellen Pressemitteilung unterstreicht, auf den Erhalt und Schutz von Grünflächen. Deshalb beobachte sie seit Längerem genau, was sich in der sogenannten Schneidhainer Klärwerkskurve tut. „Das Gelände am Drosselweg (Johannisheck) ist nach dem gültigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen“, so Majchrzak. Dennoch sei das Gelände, wie mehrfach berichtet, in der Vergangenheit als „Außenstelle“ des Betriebshofes und Lagerplatz von Straßenbaufirmen genutzt worden. Laut ALK habe es auf Anfrage im Dezember 2017 seitens der Verwaltung geheißen, das Gelände werde nach Ende aller Arbeiten wieder der Natur überlassen. Bürgermeister Leonhard Helm (CDU) erklärte dagegen im Mai 2018 auf eine entsprechende Frage der Königsteiner Woche nach dem Stand der Dinge: „Eine eventuelle Renaturierung ist unseren Erkenntnissen und Informationen nach weder notwendig noch sinnvoll, allein schon aus finanziellen Gründen. Für eine Renaturierung müsste der bisherige Belag komplett abgetragen und stattdessen ein Naturbelag aufgetragen werden. So etwas haben wir nie zugesagt, auch nicht etwa im Ortsbeirat Schneidhain!“ Im gleichen Monat wurde die Stadt Königstein im Taunus nach Angaben des Magistrats von der Unteren Naturschutzbehörde aufgefordert, die Nutzung als Bauzwischenlager zu unterlassen.

Die dort nach wie vor gelagerten Schüttgüter und Wegebaumaterialien inklusive Fässer mit Kleber sind nach Ansicht der ALK zu entfernen. Das Gelände habe zweifelsohne gelitten, moniert ALK-Ortsbeirat Gilbert Schulz-Schomburgk und müsse entsprechend des von ihm eingereichten und vom Ortsbeirat einstimmig beschlossenen Antrags renaturiert werden. Die von Bürgermeister Leonhard Helm angedachte Umgehung einer Renaturierung der Fläche durch den Bau eines Wanderparkplatzes sei nicht im Sinne des Naturschutzes und des Ortsbeirates.

Parlamentsbeschluss

Im Gegensatz dazu hatte allerdings das Parlament im September letzten Jahres mit großer Mehrheit bei letztendlich nur einer Enthaltung bei einem der beiden Beschlussvorschlagspunkte seinen Segen für die Bereitstellung außerplanmäßiger Finanzmittel für den teilweisen Rückbau des Geländes der ehemaligen Kläranlage am Drosselweg und Planung zur Umnutzung zu einem öffentlichen Wanderparkplatz gegeben. Insgesamt handelt es sich um 65.000 Euro für diese Maßnahme. Für die weitere Vorstellung, eine Teilfläche der ehemaligen Kläranlage als Wanderparkplatz zu nutzen, bedarf es gemäß Schreiben des Hochtaunuskreises einer qualifizierten Planung.

Ungeachtet dessen erneuert Schulz-Schomburgk seine Kritik: „Es kann nicht angehen, dass eine Grünfläche jahrelang als Schuttabladestation genutzt und anschließend nicht zurückgebaut wird. Für eine Privatperson ist das undenkbar und strafbar.“ Nach seinen Worten habe die Untere Naturschutzbehörde der Stadt eine Strafzahlung in Höhe von bis zu 500.000 Euro angedroht, sollte das Gelände nicht zurückgebaut werden.

Dies rückt Bürgermeister Helm jedoch auf Nachfrage gerade. „Damit wird ein falscher Eindruck erweckt. Es verhält sich vielmehr so, dass die Durchführung von nicht genehmigten Baumaßnahmen prinzipiell mit bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann, das ist nicht mehr als eine ganz übliche Formulierung!“

Auf die von der ALK in der Pressemitteilung geäußerte Hoffnung, dass die jüngst beobachteten Abfuhrarbeiten nicht zur Vorbereitung einer neuen Baustelleneinrichtungsfläche für die 2021 anstehende Grunderneuerung der Wiesbadener Straße B455 zwischen Hainerbergweg und Drosselweg dienten, sondern zum Rückbau der Fläche als Wiese, nimmt Helm ebenfalls Stellung: „Der Rückbau der Fläche läuft, aktuell wird oben noch daraus stammendes Material gelagert, was jedoch ebenfalls abgefahren werden wird. Vom ursprünglichen Plan, mit der Abfuhr unter Umständen bis nach der Entscheidung des Kreises zum laufenden Antrag zum Wanderparkplatz zu warten, haben wir Abstand genommen. Darüber hinaus ist ein neuerliches Baustellenzwischenlager an dieser Stelle nicht mehr vorgesehen, was im Ergebnis allerdings auch bedeutet, dass sich künftige Baumaßnahmen wie die Grunderneuerung der Wiesbadener Straße künftig wegen längerer An- und Abfahrtswegen von Material deutlich verteuern. Das geht zu Lasten aller, schließlich handelt es sich dabei um öffentliches Geld!“

Im Übrigen sei eine landwirtschaftliche Fläche nicht gleichbedeutend mit Wiese. „Die Zeiten der Grünfläche an dieser Stelle sind lange her. Den Aufzeichnungen entsprechend war dies bis 1911 der Fall, bis 1912 die Kläranlage gebaut wurde“, erinnert der Rathauschef abschließend. (pu)



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