Leserbrief Bebauungsplan „Zur Linde“

Unser Leser Thomas Köhler aus Königstein schreibt uns unter der Überschrift

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Zur Linde“:

In Schneidhain soll ein neuer Landgasthof mit Biergarten sowie weiteren Einrichtungen entstehen. Die Stadt Königstein hat im Rahmen eines diesbezüglichen, vorhabenbezogenen Bebauungsplans die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt. Sie kann noch bis zum 15.12.2023 Stellung nehmen. Ich habe dies bereits getan, möchte aber trotzdem auf diesem Weg nochmals an alle Beteiligte appellieren, den Bebauungsplan in dieser Form nicht zu genehmigen. Mir geht es insbesondere um die Zulassung einer Spielhalle (im Bebauungsplan heißt es „Vergnügungsstätte mit derzeit 12 Automaten“) im Obergeschoss. Nach dem bisher rechtsgültigen Bebauungsplan S 14 „An den Geierwiesen / Wiesbadener Straße“ aus dem Jahr 2021 ist eine solche Nutzung ausgeschlossen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll dies nun wohl legalisiert werden.

Als unmittelbarer Nachbar habe ich hierzu erhebliche Einwände. Die bisherige Spielhalle wurde wohl von der Stadt geduldet, obwohl erhebliche Beeinträchtigungen für die Anwohner davon ausgingen, wie: Parken auf Privatgrund, Wegwerfen von Unrat und Flaschen auf die Nachbargrundstücke, nächtliche Ruhestörungen durch laute Besuchergruppen außerhalb des Gebäudes und aufheulende PKW- und Motorrad-Motoren beim Wegfahren bis in die Morgenstunden. Von einem „seit Jahrzehnten störungsfreien Betrieb“, wie es in der Begründung zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter Punkt 1.1 heißt, kann also keine Rede sein. Bei den nach dem Hessischen Spielhallengesetz möglichen Öffnungszeiten von 10 bis 4 Uhr sind auch zukünftig solche Störungen zu befürchten.

Entscheidungsträger und Investor sehen in dem Vorhaben eine deutliche Aufwertung für Schneidhain. Diese sehe ich aber nicht, wenn in dieser exponierten Lage mitten im Ortskern, in dem auch viele Kinder und Jugendliche leben, eine Spielhalle weiter besteht. In anderen Orten liegen solche Einrichtungen in Randgebieten. Ich fordere deshalb alle Entscheidungsträger dazu auf, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Zur Linde“ in dieser Form nicht zuzulassen. Ich appelliere auch an die Kandidaten zur Bürgermeisterwahl mit Mandat in der Stadtverordnetenversammlung, die in ihrem Wahlkampf ja auch das Wohl der Königsteiner Bürger in allen Stadtteilen postulieren, ihren Einfluss geltend zu machen.

Im Übrigen habe ich nichts gegen das Bauvorhaben an sich; im Gegenteil würde ich es sehr begrüßen, wenn es wieder einen Gasthof mit Biergarten in Schneidhain geben würde, wenn dabei die Nachtruhe gewahrt bleibt. Auch habe ich nichts gegen den Investor, dessen soziales Engagement ich sogar sehr schätze. Aber wenn ihm am Wohl der Schneidhainer Bürger gelegen ist, sollte er an dieser Stelle auf eine Spielhalle verzichten. Außerdem finde ich es sehr bedenklich, dass man bestehendes Baurecht einfach durch einen „vorhabenbezogenen“ Bebauungsplan ändern kann. Zumindest, wenn dies zum Nachteil der betroffenen Anwohner in der Zukunft geschieht. Denn ist das Baurecht erst einmal so geschaffen, lässt es sich nicht so ohne weiteres wieder ändern.



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