Die neue Grundsteuer ist beschlossen – was heißt das nun konkret?

Der Bundesrat hat im November der Grundsteuer-Reform zugestimmt. 2025 tritt das Gesetz in Kraft. Grundsätzlich beinhaltet das neue Grundsteuerrecht eine Berechnungsmethode, auch Scholz- oder Bundesmodell genannt, die zur Ermittlung der Grundsteuer die Grundstücksfläche, die Gebäudeart, das Baujahr der Immobilie, den Bodenrichtwert und die Höhe der statistisch ermittelten durchschnittlichen Nettokaltmiete einbezieht. Eine Öffnungsklausel ermöglicht es den Bundesländern jedoch selbst zu entscheiden, ob sie das Bundesmodell nutzen oder eine eigene Berechnungsmethode entwickeln wollen. Das Bundesland Bayern hat bereits angekündigt, nur die Fläche der Immobilie für die Berechnung heranzuziehen und auch Hessen erwägt, möglicherweise eine eigene Regelung zu treffen. Ob die neue Grundsteuer in Königstein sich in Zukunft in erster Linie ebenfalls auf die Grundfläche bezieht oder ob auch andere Faktoren wie der Wert des Grundstücks und der Gebäude eine Rolle spielen werden, hängt nun von der Entscheidung des hessischen Landestags ab.

Das Bundesmodell zugrunde gelegt, rechnet die Stadt Königstein in einer ersten groben Abschätzung mit einem Grundsteuerbetrag von 1,20 Euro je 1.000 Euro Grundstücks- und Immobilienwert. Auf Basis einer Berechnungsmethode, die sich nur auf die Grundfläche bezieht, ist aktuell mit einem Grundsteuerbetrag in Höhe von 1,60 Euro je Quadratmeter zu rechnen. Mit diesen beiden Beträgen könnte das Grundsteueraufkommen in Königstein im Taunus laut Fachdienst Finanzverwaltung in etwa konstant gehalten werden.



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