RP warnt vor Missbrauch der Corona-Pandemie für Geldwäsche

Darmstadt (kw) – Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die organisierte Kriminalität aus. Ermittler und Experten weltweit erwarten, dass Kriminelle die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie auszunutzen versuchen und dabei auch redliche Gewerbetreibende für ihre Zwecke missbrauchen könnten. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als für die Prävention zuständige Behörde mahnt deshalb, diesen Akteuren keine Gelegenheit zu bieten, Gelder aus schweren Straftaten zu investieren – etwa in aus Not aufgegebene Immobilien – und somit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermöglichen.

Als potenzielle Einfallstore vor Ort für Kriminelle nennen Fachleute Aufkäufe von Cafés und Restaurants, die die Krise nicht überstehen. Denkbar sei aber auch die Übernahme von Firmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten. „Gewerbetreibende, die den Pflichten des Geldwäschegesetzes unterliegen wie Immobilienmakler oder Güterhändler, sollten in den kommenden Monaten besonders wachsam für vermeintlich lukrative Angebote sein“, warnt Penelope Schneider vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt. „Finanzielle Notlagen könnten missbraucht werden.“

Wenn Verpflichtete des Geldwäschegesetzes Hinweise auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung haben, müssen sie solche Verdachtsfälle der Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zollkriminalamt melden. Dies gehört zu den Pflichten, die das Geldwäschegesetz vorsieht, und hilft den Behörden auch dabei, neue Typologien aufgrund der Krise zu erkennen und zu bekämpfen. Die FIU nennt auf ihrer Seite weitere Beispiele für Betrugs- und Geldwäscheaktivitäten im Zusammenhang mit COVID-19: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/FIU/Aktuelles-FIU-Meldungen/2020/fiu_b....

Zum Jahresanfang sind erneut Änderungen des Geldwäschegesetzes in Kraft getreten. Zum Teil wurden damit EU-Vorgaben umgesetzt, zum Teil aber auch darüber hinausgehende Regelungen geschaffen, um die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland noch mehr zu stärken.

Die Neuerungen für Gewerbetreibende, die dem Geldwäschegesetz verpflichtet sind und vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt beaufsichtigt werden, sind im Detail einsehbar unter https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/geldwaeschegesetz.



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