Sperrmülleinsammlung im August

Die Sperrmüllabfuhr in Königstein und den Stadtteilen findet an folgenden Abfuhrtagen statt:


Falkenstein und Mammolshain
: Freitag, 5. August


Schneidhain und im Johanniswald
: Montag, 8. August


Kernstadt
Königsteins (Bezirk 1, 1a und 2): Freitag, 12. August

Die Stadtverwaltung bittet, Folgendes zu beachten
: Maximalmenge: 5,0 m³

Nicht mitgenommen werden unter anderem:

• Althölzer/Hölzer, die mit Holzschutzmitteln behandelt sind. Dazu zählen zum Beispiel Jägerzäune, Fenster- und Türrahmen außen, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Brandholz aus Schadensfällen, mit PCB behandelte Damm- und Schallschutzplatten und sogenannte Konstruktionshölzer (Dachstuhl, usw.)

• blaue Säcke

• Kleinteile, wie Restmüll, Schuhe, andere Kleinabfälle

• Gartenabfälle

• Styropor

• Altpapier und Kartonagen

• Blumenkübel, Glasscheiben und Porzellan, wie z. B. Fenster- und Tischglasscheiben, Einlegeglasscheiben von Schränken

• Altreifen

• Farbeimer

Somit dürfen zum Sperrmüll bereitgestellt werden:

• Sperrige Abfälle aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallgefäße passen und welche mit einfachen Mitteln (zerreißen, zerlegen, zerschneiden) nicht zerkleinert werden können (z. B. Möbel, Matratzen). Die Gegenstände dürfen jedoch nicht mehr als 50 Kilogramm wiegen und die Maße von 1,2 m x 1,5 m x 2,5 m nicht überschreiten.

• Althölzer (unbehandelt)

• Altmetalle

Das von der Stadt Königstein im Taunus beauftragte Entsorgungsunternehmen nimmt keinen Abfall mit, der nach der oben genannten Auflistung von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen ist. Alle liegen gebliebenen Abfälle müssen von den Bürgerinnen und Bürgern wieder eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Der tagelange Anblick von Müllbergen ist kein schönes Erscheinungsbild für eine Kurstadt. Deshalb darf der Sperrmüll erst einen Tag vor dem jeweiligen Abfuhrtag bereitgestellt werden.

Zudem muss der Abfall so gelagert werden, dass die Gehwege weiterhin von Fußgängern zu benutzen sind.

Öffentliche Briefkästen, Hydranten und Schaltschränke dürfen nicht zugestellt werden. Nach der Abfuhr müssen der Gehweg und die Straße – sofern dies erforderlich ist – von den reinigungspflichtigen Anliegern kurzfristig gereinigt werden.



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