Verfügung zum Schutz von Natur und Landschaft

Kronberg- – Mit dem Beginn des Frühsommers hat die Ordnungsbehörde der Stadt Kronberg zum Schutz von Natur und Landschaft verfügt, dass alle Äcker und landwirtschaftlich genutzten Wiesen in der gesamten Gemarkung ab sofort nicht mehr betreten werden dürfen.

Gerade durch das Betreten der landwirtschaftlichen Flächen durch Mensch und Hund entstehen dauerhafte Schäden für Flora und Fauna. Insbesondere sensible Jungtiere und -pflanzen werden schnell gestört und so aus ihrem Habitat vertrieben und damit langfristig der Artenreichtum gemindert. Deshalb musste die Stadt jetzt das Betreten von Feldern und Wiesen nun bis zum Ende der Wachstumsperiode untersagen. Insbesondere der Hundekot auf ökologisch wertvollen Wiesen verdirbt das Heu für die Tierfütterung oder schädigt die Ernte auf den Streuobstwiesen. Hunde dürfen ganzjährig aus naturschutz- und jagdrechtlichen Gründen nicht frei und unbeaufsichtigt in Feld und Flur laufen gelassen werden.

Hunde dürfen seit einigen Jahren auf der speziell ausgewiesenen Hundewiese im Victoriapark in der Nähe des TEVC-Geländes ohne Leine herumtollen. Diese Hundewiese hat sich bereits zum beliebten Treffpunkt der Kronberger Hundehalter entwickelt. In allen anderen Teilen des Victoriaparks sowie den anderen städtischen Grünanlagen gilt aber auch weiterhin die Leinenpflicht für Hunde gemäß der städtischen Hundesatzung. (mw)



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