Vorfahrtsregelung geändert

Kronberg (kb) – Die bisher im Einmündungsbereich Hartmuthstraße/Schreyerstraße geltende Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“ wurde aufgegeben. Nunmehr gilt, dass die Hartmuthstraße in Richtung Frankfurter Straße gegenüber der Schreyerstraße vorfahrtsberechtigt ist. Die Änderung wurde notwendig, weil die bisher geltende Vorfahrtsregelung zu einer Vielzahl von Fast-Unfällen geführt hat.

Darüber hinaus bietet die neue Regelung Vorteile für die Freiwillige Feuerwehr Kronberg beim Ausrücken in Einsatzfällen.



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