Cannabis legal – aber nicht überall erwünscht: Polizei will sensibilisieren

Kronberg (kb) – Seit 1. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft, welches Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen streicht und Anbau, Besitz sowie die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.

Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass damit die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unproblematisch wird. Die hessische Polizei weist darauf hin, dass die bekannten rechtlichen Konsequenzen weiterhin Bestand haben. Cannabis stellt, ebenso wie Alkohol, ein Rauschmittel dar, welches die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinflusst.

Für das Führen von Fahrzeugen ist durch die Grenzwertkommission und Rechtsprechung aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wird dieser Wert überschritten und im Körper nachgewiesen, was noch mehrere Tage nach Genuss möglich ist, drohen – selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird – eine Geldbuße, ein Punkteeintrag sowie die Verhängung eines Fahrverbotes. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist zudem eine zivilrechtliche Regressnahme zu erwarten.

Verkehrstauglichkeit schwer einzuschätzen

Die polizeilichen Feststellungen bei folgenlosen Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln in der Vergangenheit zeigen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die Gefahren einer solchen Verkehrsteilnahme häufig nicht hinreichend im Blick haben. Insbesondere ist es kaum möglich zu wissen, wie viel THC nach einem Konsum noch im Blut ist, denn die negativen Wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sind auch noch lange nach dem Konsum vorhanden.

Sollten sich nach dem Konsum von Cannabis und einer anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr noch dazu Auffälligkeiten bei den Fahreigenschaften oder Ausfallerscheinungen bei der Person ergeben, wird eine solche Fahrt sogar als Straftat gewertet. Das gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle Fahrzeuge, beispielsweise auch Fahrräder und E-Scooter. In der Konsequenz kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. Die Wiedererteilung kann in solchen Fällen erst nach einer Sperrfrist und bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung erfolgen.

Verstärkte Kontrollen durch die Polizei

Um größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird die hessische Polizei in der kommenden Zeit vermehrt Kontrollen im Hinblick auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchführen und in vielen präventiven Gesprächen Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Gefahren sensibilisieren. Die Unfallursache Alkohol und Drogen am Steuer soll hierdurch bekämpft und das Entdeckungsrisiko für Personen, die sich berauscht ans Steuer ihres Fahrzeugs setzen, hoch gehalten werden, um so für mehr Sicherheit für alle zu sorgen.

DEHOGA verweist auf das Hausrecht

Der Gaststättenverband empfiehlt seinen Mitgliedern keine einheitliche Vorgehensweise. Grundsätzlich werde das Kiffen wie das Rauchen behandelt. Für Raucherkneipen, Raucherräume und die Außengastronomie gilt: Da, wo nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer das Rauchen noch erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum grundsätzlich gestattet. Allerdings: Jeder Gastronom dürfe aufgrund seines Hausrechts den Gästen aber den Konsum von Cannabis verbieten. Das gelte auch in der Außengastronomie und in Raucherkneipen. Sobald minderjährige Menschen in unmittelbarer Nähe sind, sei der Konsum definitiv illegal.

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